Deutschland Attentat im Münchner Einkaufszentrum 2016: Anwälte vermuten Verwicklung von V-Leuten

 

Attentat im Münchner Einkaufszentrum 2016: Anwälte vermuten Verwicklung von V-Leuten
Der Angeklagte Phillip K. (M) und seine Verteidiger

Bei dem #Amoklauf am 22. Juli 2016 tötete der 18-jährige David Sonboly neun Menschen, fünf wurden verletzt. Aktuell steht der Marburger Waffenhändler Phillip K. vor Gericht. Anwälte der Opfer mutmaßen nun über Verbindungen des Händlers zum #Staatsschutz.

Ursprünglich sollte das medial wenig beachtete Gerichtsverfahren bereits im September enden, doch nun wurde der weitere Prozess gegen den 32-jährigen Marburger Waffenhändler Philipp K. vertagt. Zuvor verließ der aufgebrachte Vater eines Mordopfers den Gerichtssaal:

Du sollst nie rauskommen!“, rief er dabei dem Angeklagten zu.

Mit seinem Zorn war der Mann nicht alleine. So applaudierten die Zuschauer des Verfahrens der Nebenklage, als diese die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft des Landgerichts München kritisierte. Der Angeklagte hatte zuvor gestanden, dem 18-jährigen David Ali Sonboly eine Pistole vom Typ „Glock 17“ samt 450 Schuss Munition verkauft zu haben, mit der dieser am 22. Juli 2016 in München am Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und anschließend sich selbst erschoss. Weitere fünf Menschen wurden bei dem Attentat verletzt. Im März 2017 erhob die Staatsanwaltschaft München schließlich Anklage gegen den mutmaßlichen Waffenlieferanten von #David Ali Sonboly.

Die Anklage gegen den als Neofaschisten bezeichneten Mann lautete auf fahrlässige Tötung in neun Fällen, fahrlässige Körperverletzung in weiteren fünf Fällen und etliche Verstöße gegen geltende Waffengesetze. Offensichtlich plante der Schüler, weitere Menschen zu töten. Denn wie sich am fünften Verhandlungstag herausstellte, besaß Sonboly konkrete Pläne für einen weiteren Anschlag.

Im sogenannten Darknet, einem besonders abgeschotteten Bereich des Internets, hatte der Schüler vorher Kontakt zum Waffenhändler Phillip K. aufgenommen. Später trafen sich beide zur Übergabe von Pistole und Munition zweimal persönlich. Im Prozess wurde deutlich, dass beide offensichtlich ihre menschenverachtende Gesinnung teilten und der Internet-Händler womöglich in die Pläne des labilen 18-Jährigen eingeweiht war, oder zumindest ahnte, worauf der Waffenerwerb hinauslaufen würde.

Im Rahmen der Ermittlungen haben sich Hinweise ergeben, dass Phillip K. ein rechtsextrem geprägtes Weltbild hat. In seinen Posts grüßte er zum Beispiel teilweise mit ‚Heil Hitler‘, und in seinem Mobiltelefon waren Bilder von Hitler und Hakenkreuzen gespeichert“, erklärte #Oberstaatsanwältin Anne Leiding bereits vor Prozessauftakt.

Zur eventuellen Mitwisserschaft äußerte sich Leiding ebenfalls:

Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung gab es keine ausreichenden Hinweise darauf, dass Phillip K. Kenntnis von der geplanten Tat hatte. Da eine Beihilfe aber voraussetzt, dass man die Tat, an der man sich beteiligt, zumindest in Grundzügen kennt, konnte die Staatsanwaltschaft keine Anklage wegen Beihilfe zum Mord erheben.

Wie die Oberstaatsanwältin weiter erklärte, müsse nun der Verlauf der Verhandlung abgewartet werden, um dann über mögliche weitere Anträge und die Plädoyers zu entscheiden.

Doch bereits in Untersuchungshaft soll der Angeklagte einem Mithäftling gegenüber von Tötungsfantasien des späteren Amokschützen berichtet haben. Demnach soll Sonboly dem Waffenhändler sinngemäß gesagt haben, dass er „Kanaken abknallen“ wolle. Der Angeklagte plante demnach ebenso, den Ort des Blutbads zu besuchen:

Zeugenaussagen zufolge hat Philipp K. in seinem Umfeld voller Stolz mit dem Mordanschlag geprahlt. Einem Mitgefangenen soll er in der JVA erklärt haben, er werde nach seiner erwarteten baldigen Freilassung den Tatort aufsuchen, das dort errichtete Mahnmal schänden und es mit dem Satz ‚Rico was here‘ beschriften.

Rico war der Nutzername des Waffenhändlers im Darknet. Schon Jahre vor seiner Tat, hegte Sonboly – wie sich bereits vor Prozessauftakt herausstellte – Sympathien für nationalsozialistisches Gedankengut und den norwegischen Massenmörder Anders Breivik. Sonboly führte seine Tat genau am fünften Jahrestag des Breivik-Massakers aus.

Schwere Vorwürfe gegen Ermittlungsbehörden: Werden wieder V-Leute geschützt?

Der Prozess findet im Saal 101 des #Münchner Oberlandesgericht statt, dort also, wo auch der NSU-Prozess verhandelt wurde.

Für den Anwalt der Nebenklage, #Onur Özata, deutet alles darauf hin, dass der Waffenhändler in die Pläne des Attentäters eingeweiht war. So soll eines der beiden persönlichen Treffen mehrere Stunden gedauert haben:

Das ist ungewöhnlich lange für ein Waffengeschäft, das ja schnell über die Bühne gehen soll“, so der Jurist.

Aufgrund von zwölf neuen Beweisanträgen der Vertreter von Angehörigen der Todesopfer und weiterer 2.234 Seiten der Chatprotokolle des Angeklagten aus dem Darknet-Forum, beraumte das Gericht nun für Beobachter überraschend 13 zusätzliche Verhandlungstage von Dezember 2017 bis Februar 2018 an. Für November wurde eine Pause festgesetzt.

Elf der Anträge brachten die Anwälte #Seda Basay und #Yavuz Narin ein. Narin ist ebenfalls Nebenkläger im NSU-Prozess. Beide Rechtsanwälte richten schwere Vorwürfe an die Adresse der Ermittlungsbehörden. So werfen die Opferanwälte der Staatsanwaltschaft unter anderem vor, Absprachen mit dem Angeklagten getroffen und ihm etwa Straferleichterungen angeboten zu haben. Dies habe in Folge mutmaßlich dazu geführt, dass belastende Chatprotokolle aus dem Darknet nicht in den Gerichtsakten berücksichtigt wurden. Zu den Vorwürfen erklärte Opferanwalt Narin:

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Aus meiner Sicht behindert das Gericht die #Sachaufklärung, indem es hartnäckig und ohne Begründung nahezu alle für den Angeklagten belastende Beweismittel aus dem Prozess heraushält.

Der wohl brisanteste Verdacht, den Narin und die Rechtsreferendarin #Claudia Neher laut der Nachrichtenseite nun äußerten, lautet, dass im Gerichtsverfahren V-Leute geschützt würden.  Laut Anwalt Onur Özata habe das Gericht bisher sämtliche Indizien, die Kontakte des Angeklagten und Sonbolys zu V-Leuten nahelegten, nicht beachtet. Ebenso sollten offensichtlich „Fehler der Ermittler vertuscht“ werden. Die Staatsanwaltschaft wies die Vorwürfe als „plumpe Provokation“ und „Unverschämtheit“ umgehend zurück. Gegenüber den Opfer-Angehörigen versicherte er, dass es keinerlei Abmachungen gegeben habe. Dieser Erklärung schlossen sich demnach auch die Verteidiger des Angeklagten Waffenhändlers an.

Screenshot (1207)

Demnach war die Staatsanwaltschaft aufgrund neuer Erkenntnisse gezwungen, am vergangenen Montag fünf Aktenkoffer mit zum größten Teil entschlüsselten Chatprotokollen des Angeklagten, etwa aus dem Darknet-Forum „Deutschland im Deep Web“, in den Prozess einzubringen. Zu den entschlüsselten Chatprotokollen zählen auch solche von „Maurächer“. Unter diesem Pseudonym chattete der Amokläufer Sonboly.

Die entschlüsselten Protokolle bieten weiteren Einblick in die Gesinnung des Waffenhändlers. Demnach habe Phillip K. etwa geschrieben, dass er eine Kalaschnikow für Terrorgruppen zur Verfügung stellen werde. Auch Sympathien gegenüber dem NSU wurden weiter erhärtet. Ein Beitrag richtete sich gegen „Türkenkinder“, den tatsächlichen Opfern des späteren Amokläufers.

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