Wegen Folter und Kriegsverbrechen: Welt-Strafgerichtshof will gegen US-Soldaten ermitteln

22. November 2017
Wegen Folter und Kriegsverbrechen: Welt-Strafgerichtshof will gegen US-Soldaten ermitteln
INTERNATIONAL

#Den Haag. Es wäre ein längst überfälliges politisches Signal an die Adresse der selbsternannten „einzigen Supermacht“ USA: die Anklage des #Internationalen Strafgerichtshofes (#IStGH) will jetzt ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen #US-Soldaten wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan starten. Es gebe „eine vernünftige Grundlage, um anzunehmen, daß Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt in #Afghanistan begangen wurden“, erklärte dazu #IStGH-Chefanklägerin #Fatou Bensouda mit Blick auf die USA.

Die Chefanklägerin beantragte dazu die richterliche Zustimmung, wie das Gericht in Den Haag mitteilte. Die Anklage will auch gegen die #Taliban und #staatliche afghanische Sicherheitskräfte ermitteln.

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Bensouda schrieb bereits in einem Bericht 2016: ihre vorläufige Untersuchung habe ergeben, daß „Kriegsverbrechen der Folter und Mißhandlung” von US-Militärs, die in Afghanistan und in geheimen Haftanstalten der #CIA stationiert waren, begangen worden seien. Diese Soldaten seien hauptsächlich im Zeitraum von 2003 bis 2004 eingesetzt worden. Einige Fälle von Folter hätten aber sogar bis 2014 angedauert.

Die Chefanklägerin bemerkte, daß die mutmaßlichen Verbrechen der CIA und der US-Streitkräfte „nicht die Mißbräuche einiger weniger Einzelpersonen seien”. Diese Taktik sei ein „Teil anerkannter Verhörmethoden” gewesen, um „brauchbare Informationen” aus den Häftlingen zu gewinnen.

Bereits seit 2006 untersucht die Anklage Berichte über Kriegsverbrechen und #Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Afghanistan. Die #USA erkennen allerdings das Weltstrafgericht nicht an. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 22.11.2017

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Haha glaubt die Tante wirklich da kommt was raus? Vorher wird sie eher verunfallen.

kairo
kairo
6 Jahre zuvor

Die Frau sollte doch wissen, dass ein Verfahren vor dem IStGH gegen US-Bürger nicht möglich ist, weil die USA kein Mitglied des IStGH sind. Das wäre aber Bedingung.