#Bochum – Der deutsche #Fußball steht wieder im Fokus von #Wettmanipulatoren. „Jedes Wochenende werden auf jeder Ebene bis heute Spiele manipuliert – auch in Deutschland“, sagte Experte #Michael Bahrs, #Kriminalhauptkommissar der Polizei Bochum, der „Welt am Sonntag“. Sein Kollege #Andreas Bachmann, #Oberstaatsanwalt aus Bochum, sagte: „Der #DFB hat uns bereits wegen verdächtigen Partien kontaktiert.“
#Bahrs und #Bachmann waren Ermittler der Soko Flankengott, die ab Ende 2009 den großen #Wettskandal im #Fußball enthüllte. Der deutsche Verband bestätigt auf Anfrage, dass es in den vergangenen Jahren Partien in #Deutschland gegeben habe, die unter Manipulationsverdacht standen: „Es gab einige wenige Verdachtsmomente in der #Regionalliga“, teilte der DFB mit. Details könne man nicht nennen.
Die höchsten drei Spielklassen seien jedoch angeblich nicht betroffen. Und weiter: „Es gibt aktuell keinerlei Anhaltspunkte für Spielmanipulationen in den vom DFB organisierten Wettbewerben.“ Doch internationale Ermittlungsbehörden schlagen Alarm.
„Einige der größten Syndikate der Welt nutzen Wettmanipulation heute als Einnahmequelle und für #Geldwäsche. Wir hatten Fälle in Europa, bei denen die Aufträge von kriminellen Gruppierungen wie der #`Ndrangheta, der #sizilianischen #Mafia und russischen Syndikaten kamen“, teilte Europol der „Welt am Sonntag“ mit. Es sei erkennbar, dass Syndikate versuchen, ganze Klubs zu unterwandern, um die Kontrolle für #Manipulationen zu gewinnen.
Staatsanwalt Bachmann ist überzeugt, dass ihre Arbeit nur die Spitze des Eisberges berührte. In Polizeistatistiken sei Wettmanipulation bislang kein großer Faktor, aber: „Wenn du dich mit europäischen Ermittlern unterhältst, schreckst du auf, was die erzählen“, sagt der 52-Jährige. Im April verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf gegen #Wettbetrug. Demnach ist nun schon die Abrede zur Manipulation strafbar: „Es werden durch das neue Gesetz deutlich mehr Fälle auf Strafbehörden zukommen“, erklärtd Bachmann. (dts)
Quelle: journalistenwatch.com vom 26.11.2017
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