Strafverfahren gegen „Schwarzfahrer“ eingestellt

Leipzig  (ADN). Das Strafverfahren gegen einen „Schwarzfahrer“ wurde in Leipzig vorläufig eingestellt. Der Beschuldigte war nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe in die Berufung vor dem Landgericht Leipzig gegangen. Das entschied nunmehr, das Verfahren so lange einzustellen, bis das Oberlandesgericht Dresden über den Revisionsantrag in einem vorangegangenen Rechtsstreit – ebenfalls zum Straftatbestand „Leistungserschleichung“ – geurteilt hat.

Die Argumentation des Beklagten ruhte auf drei Säulen: zunächst hatten die Fahrkartenkontrolleure einen falschen Namen des angeblich blinden Passagiers registriert.

Zudem berief sich der Betroffene auf den Tatbestand, dass er mit solchen Fahrten bei den Leipziger Verkehrsbetrieben seinen ihm zustehenden und bis heute nicht ausgezahlten Vermögensanteil am DDR-Volkseigentum abstottert.

Seine dritte Begründungskette reicht in die Rechtsgeschichte. Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs hatten nach Kriegsende sämtliche während der Nazizeit von März 1933 bis Mai 1945 eingeführten Gesetze außer Kraft gesetzt und für unbefristet rechtsunwirksam erklärt. Dazu zählen auch einige Straftatbestände, die trotz der Grundsatzentscheidung der Alliierten bis in die Gegenwart in der praktischen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden. Dazu gehören Erschleichen von Leistungen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Vortäuschen einer Straftat.

Screenshot (657)

Eine Gruppe engagierter Juristen in Hessen hat vor einiger Zeit hinsichtlich des Bagatelldelikts „Schwarzfahren“ eine umfassende Untersuchung vorgenommen. Dabei waren sie zu der Erkenntnis gekommen, dass in Deutschland deswegen jährlich Hundertausende zu Geld- und sogar Haftstrafen verurteilt werden. ++ (ju/mgn/28.11.17 – 333)

#Alliierte,  #allierte Siegermächte, #DDR, #Geldstrafen, #Haftstrafe,#Justiz,#Leistungserschleichung, #Rechtsgeschichte, #Revision, #Schwarzfahren,#Straftatbestand, #Unfallflucht, #Volkseigentum, #Volksvermögen, #Zweiter Weltkrieg

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 28.11.2017

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments