UNO-Sonderberichterstatter: Selbstbestimmung ist Recht von Völkern und kein Vorrecht von Staaten

 

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Genf (ADN). Katalonien ist die größte europäische Nation ohne eigenen Staat. Die Katalanen blicken stolz auf eine mehr als tausenjährige Geschichte zurück. Ihre großartige Literatur und Kultur ist wesentlicher Teil Europas. Darauf verwies Prof. Axel Schönberger am Freitag in Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen auf der Iberischen Halbinsel. Als Kataloniens Regierung vor einigen Jahrzehnten die Unabhängigkeit von Spanien erklärt habe, putschte General Francisco Franco und begann den spanischen Bürgerkrieg.

Schönberger verwies auf Aussagen des UN-Sonderberichterstatters für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung, Prof. Alfred de Zayas. Nach dessen Worten hat sich das Völkerrecht der Selbstbestimmung weit über die bloße Dekolonialisierung hinaus entwickelt. Einem Volk, das Recht auf Selbstbestimmung zu verweigern, ihm die Rechtmäßigkeit eines Referendums abzusprechen und die begrenzte Autonomie eines Volkes durch Strafen und Einschüchterung aufzuheben, stelle eine Verletzung des Artikel 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und zivile Rechte (ICCPR) und des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar.

Spanien müsse daran erinnert werden, dass die Selbstbestimmung ein Recht der Völker ist und kein Vorrecht von Staaten, das sie gewähren oder verweigern können. Das Streben nach Selbstbestimmung verschwinde nicht durch dessen gewaltsame Unterdrückung. Vielmehr werde das Argument genährt, Abhilfe sei nur durch Sezession möglich.

De Zayas war kürzlich von einem politischen Medium aus Brüssel gebeten worden auf vier Fragen zur Menschenrechtslage in Katalonien zu antworten. Das tat er unverzüglich. Erstaunlicherweise bekam er daraufhin von der Redaktion eine e-Mail zugeschickt, in der seine Aussagen „als für uns nicht sehr zuträglich“ bezeichnet wurden. Sie wurden dann auch nicht veröffentlicht. Der Völkerrechtsprofessor stufte das als freundliche Soft-Zensur ein. ++ (fr/mgn/22.12.17 – 367)

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 22.12.2017

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Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Wenn das Recht auf Selbstbestimmung festgestell wurde, dann hat auch jede erklärte Selbstverwaltung nach UN-Res.56/83 Bestand.
Was wollen also diese Traktierer und Schikanierer der lizensierten
Treuhandverwaltung Bundesrepublik von den Firmenaussteigern ?
Kapital erpressen?
Ein solches System hat keinen Bestand bis in die Ewigkeit.
Der Tag X kommt ! Und dann gnade EUCH Gott !