EMRK verbietet Ersatzfreiheitsstrafe – Jeder dritte Plötzensee-Insasse in dieser Kategorie

Berlin (ADN). Berlin ist gegenwärtig empört über unfassbare Zustände in den städtischen Gefängnissen. Allein aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee sind binnen weniger Tage neun Gefangene ausgebrochen.

Fast am Rande des öffentlichen Getöses stellt sich heraus, dass fast ein Drittel der mehr als dreihundert Insassen der JVA sogenannte Ersatzfreiheitsstrafler sind. Ihr Anteil liegt andernorts in Deutschlands Gefängnissen ähnlich hoch.

Es handelt sich dabei um Menschen, die aufgrund ihrer prekären Lebensverhältnisse Geldstrafen für Bagatelldelikte nicht zahlen können oder wollen. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt will das ändern, teilte die „Berliner Zeitung“ am Mittwoch fast beiläufig mit. Der Landespolitiker hält solche Delikte wie Erschleichen von Leistungen – das sogenannte Schwarzfahren – nicht für so schwerwiegend, dass sie mit Mitteln des Strafrechts verfolgt werden müssen. Im Gegenteil. Er möchte es beispielsweise den jeweiligen Verkehrbetrieben überlassen, wegen solcher Vorfälle zivilrechtlich vorzugehen. Mittlerweile haben sich dieser Denkart viele andere Juristen angeschlossen.

Dass dennoch keine Änderung im Strafrecht vorgenommen wird, scheint wohl der eigentliche Skandal zu sein, für den sich der Gesetzgeber zuständig fühlen müsste. Es ist noch nicht einmal eine parlamentarische Debatte darüber entstanden, um zu klären, warum Staatsanwaltschaften und Gerichte geradezu wegen Bagatelldelikten kollabieren und sich die Gefängnisse mit „Kleinkriminellen“ füllen.

Die kriminellen Schwergewichte werden offensichtlich in Ruhe gelassen, weil die Komplexität ihrer Taten zu viel Recherchearbeit erfordert. Was diesen Skandal in seiner Dimension noch vergrößert, ist der Tatbestand, dass es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) und den Prinzipien der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gar keine Ersatzfreiheitsstrafen geben darf.

Das ist den emsigen Predigern der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahren entgangen. Auch die linken Antragsteller des Deutschen Bundestages mit Sahra Wagenknecht an der Spitze haben darauf keinen Bezug genommen, als sie vor rund zwei Jahren das Herauslösen von „Schwarzfahren“ aus dem Strafrechtskatalog forderten. ++ (ju/mgn/03.01.18 – 003)

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 03.01.2018

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Annette
Annette
6 Jahre zuvor

Gerechtigkeit… Lachanfall !!!

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Die NAZIS mußten unter Druck die EMRK Gesetze unterschreiben, halten sich aber nicht daran, die Blutsauger.