Verfassungsurteil: Gerichte müssen vor Abschiebungen Gefahr von Folter prüfen

Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe (Uli Deck / dpa)

Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts (Uli Deck / dpa)

#Deutsche Gerichte müssen vor einer #Abschiebung genau prüfen, ob einem Betroffenen in seinem Heimatland #Folter oder #unmenschliche Haftbedingungen drohen.

Dies entschied das #Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das die Abschiebung eines türkischen Islamisten vorerst stoppte. Das Verfahren wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Diese müsse vor der Abschiebung notfalls von den Behörden des Landes die Zusicherung einholen, dass dem Betroffenen keine Menschenrechtsverletzungen drohten, heißt es in der Entscheidung. Der wegen Unterstützung der #IS-Terrormiliz verurteilte #Türke hatte dem #Verwaltungsgericht Gießen einen Bericht von Amnesty International vorgelegt, wonach Islamisten in der Türkei die Folter drohe. Das Gericht lehnte einen Eilantrag gegen die Abschiebung jedoch mit der Begründung ab, dass in dem Land nur kurdische Aktivisten und Anhänger der Gülen-Bewegung mit einer menschenrechtswidrigen Behandlung rechnen müssten.

(AZ. 2 BvR2259/17)

Quelle: Deutschlandfunk vom 09.01.2018

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Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Und hier in Deutschland begeht die Bande wohl keine Menschenrechtsverletzungen ?
Raub, Mord, Vergewaltigung u.s.w. fallen wohl nicht unter die Menschenrechtsverletzungen ?

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Diese linke Justiz wird auch untergehen. Nur noch eine Frage der Zeit.