EuGH: Islamische Terroristen dürfen nicht abgeschoben werden

 

Foto: Durch Yuriy Seleznev/Shutterstock
Sind bereit Europa zu erobern: Dschihadisten (Foto: Durch Yuriy Seleznev/Shutterstock)
 

Der #Europäische Gerichtshof hat entschieden, #Schweden darf einen marokkanischen #Asylbewerber, der als islamischer #Terrorist gilt, nicht abschieben, da ihm in #Marokko Folter drohen könnte.

Der Marokkaner war 2005 nach Schweden gekommen und hatte Asyl beantragt. 2016 stellte die schwedische Sicherheitsbehörde Säpo fest, der Mann ist eine Bedrohung für die Bevölkerung und wollte ihn abschieben. Die schwedischen Gerichte gaben der Sicherheitsbehörde recht, doch der Marokkaner zog vor den Europäischen Gerichtshof und gewann.

Mit diesem Urteil dürfte es auch für andere europäische Länder so gut wie unmöglich sein, gefährliche Islamgläubige in ihre Heimatländer abzuschieben. (MS)

Quelle: journalistenwatch.com vom 11.01.2018

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Schliesst diesen Gerichtshof der nur für das Asylantenpack entscheidet. Der Kerl ist abzuschieben – alles andere geht Schweden dann nichts mehr an. Der Kerl hat nichts anderes verdient.