Symptomatischer „Einzelfall“: Abschiebung seit 3,5 Jahren in der Schwebe – Tunesier begeht weiter Straftaten

11. Januar 2018
Symptomatischer „Einzelfall“: Abschiebung seit 3,5 Jahren in der Schwebe – Tunesier begeht weiter Straftaten
KULTUR & GESELLSCHAFT

Ein aktueller Fall von #Ausländerkriminalität offenbart das behördliche Desaster in diesem Land: ein zur #Abschiebung verpflichteter #Tunesier kann seit 3,5 Jahren nicht abgeschoben werden, da sich keine Behörde zuständig fühlt. Der #multikriminelle Migrant begeht indessen munter weiter #Straftaten.

Die „Bild-Zeitung“ berichtet detailliert: „Der Fall: Im Februar 2014 reiste der Tunesier ein. Die Zentrale Ausländerbehörde in #Chemnitz (ZAB) wies ihm eine Unterkunft in #Bautzen zu. Als sein Asylantrag Ende September 2014 abgelehnt wurde und die #Abschiebung drohte, tauchte Moues Z. ab. Und im Januar 2015 in #Hannover auf. Hier beging er Straftaten (#Diebstahl, #Körperverletzung), legte sich eine zweite Identität zu. Seine Duldung war mittlerweile erloschen, 2016 wurden ihm immerhin die #Sozialleistungen gestrichen.“ Im Dezember 2016 wurde Moues Z. dann beim #Rauschgifthandel in Hannover erwischt und festgenommen. Nach einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wurde er freigelassen. Doch trotz Ausreisepflicht erfolgte keine Abschiebung. Die Richterin erklärte lapidar: „Melden Sie sich bei Ihrer Unterkunft in Bautzen und sagen Sie, daß Sie abgeschoben werden möchten!“

Doch die Behörden schieben sich die Bälle gegenseitig zu, ohne eine Entscheidung zu treffen. Der Sprecher der Landesdirektion Sachsen erklärte: „Laut Ausländerzentralregister erfolgte der Fortzug des Betroffenen nach unbekannt. Erkenntnisse zu eine Aufenthalt im Raum Hannover sind der Zentralen Ausländerbehörde Chemnitz nicht bekannt.“

Ergebnis dieses Possenspiels: Moues Z. bleibt weiter in der #Bundesrepublik Deutschland. (sp)

Quelle: zuerst.de vom 11.01.2018

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Man kann nur noch kotzen wegen so viel Dummheit der Ämter.