Bundesmeldegesetz in aller Stille in Kraft getreten

Berlin/Hannover (ADN). Das neue Bundesmeldegesetz (BMG) ist am Sonntag in Kraft getreten. Es bringt bislang kaum kalkulierbare Verletzungen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit mit sich. Wie in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) häufig mit anderen höchst umstrittenen Regelwerken praktiziert, ist diese fundamentale Vorschrift in aller Stille beschlossen und in ebenso klandestinem Zeitrahmen in die Welt gesetzt worden. Die Feiertage der römisch-katholischen Kirche – Allerheiligen und Allerseelen – eignen sich für ein solches Höchstmaß an Heimlichkeit ganz besonders. Die beiden Gedenktage sollen die Gläubigen an die Vergänglichkeit des irdischen Daseins erinnern.

Bereits das Vorfeld und die Entstehungsgeschichte der Neuregelung waren von Geheimniskrämererei geprägt. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte beschreibt dies so: “Der Bundestag hat … in der zweiten und dritten Lesung am 28.06.2012 überraschend ein ‘neues Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens’ beschlossen, welches unscheinbare Änderungen zum Gesetzentwurf enthielt, die jedoch gravierende Konsequenzen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen mit ihren Meldebehörden darstellen würden. Da der insoweit geänderte Gesetzesentwurf innerhalb weniger Minuten durch wenige anwesende Bundestagsabgeordnete beschlossen wurde, während parallel im Fernsehen im Abendprogramm das Halbfinale Deutschland-Italien der Fußball-EM übertragen wurde, führte dieses zu öffentlicher Erregung in Presse und Fernsehen, da der Eindruck entstand, das neue Gesetz sei so an der Öffentlichkeit vorbei unbemerkt durchgewinkt worden.”


Ab sofort sind nun die in den jeweiligen Bundesländern bisher angewandten Meldegesetze obsolet geworden. Eine fatale und äußerst fragwürdige Neuerung besteht darin, dass nunmehr der Vermieter An-, Um- und Abmeldungen sowie Ein- und Auszugsdaten von Hausbewohnern schriftlich bestätigen muss. Der Inhalt der Bestätigung ist durch den Bundesgesetzgeber in § 19 Abs 3 BMG vorgegeben. Damit nähert sich die BRD den in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) existenten Meldevorschriften und den für Mietshäusern geführten Hausbüchern in in bedenklicher Weise an und übertrifft deren Zwangscharakter in einigen Punkten wohl noch erheblich.  ++ (ad/mgn/01.11.15 – 296)
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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 01.11.2015

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Ursula
Ursula
8 Jahre zuvor

… Verglichen mit der offenbar gänzlich verzichtbaren – weil so praktizierten – Meldepflicht illegal einreisender Flüchtlinge nicht wirklich nachvollziehbar.

Ulrike
Ulrike
8 Jahre zuvor

Das ist wieder ein weiter Schritt in eine Diktatur. Aber Tausende von Asylanten sind im Lang unregistriert und untergetaucht. Toll