Schwarzfahrer müssen in Thüringen nicht mehr in Gefängnis

Weimar (ADN). Der Deutsche Richterbund sympathisiert stark mit den Überlegungen, dass über Schwarzfahrer keine Ersatzfreiheitsstrafen mehr verhängt werden. Nach Auffassung des Vorsitzenden des Thüringer Landesverbandes, Holger Pröbstel, verursacht Schwarzfahren zwar großen finanziellen Schaden, jedoch binde es  auch immense personelle Ressourcen und kostet den Steuerzahler viel Geld. Das sagte er der „Thüringischen Landeszeitung“ (TLZ), die darüber am Dienstag ausführlich berichtet. „Wir sind quasi das Inkassobüro der Verkehrsbetriebe“, so der Jurist. Dabei handele es sich eigentlich um Bagatellkriminalität. Würden die aktuellen Regelungen überarbeitet, führe das zu keinem großen Bedauern bei Staatsanwälten und Richtern. Schwarzfahren solle als einfache Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.

Ob das tatsächlich geschieht, steht allerdings noch längst nicht fest. Nach Auffassung des Thüringer Justizministeriums ist die Meinungsbildung zur Sinnhaftigkeit kurzzeitiger Ersatzfreiheitsstrafen noch nicht abgeschlossen. Die damit zusammenhängenden Fragen würden derzeit zwischen den Justizministern mehrerer Länder mit dem Bundesjustiministerium erörtert. Im Herbst werde eine Arbeitsgruppe dazu Ergebnisse vorlegen. ++ (ju/mgn/30.01.18 – 030)

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN  (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 30.01.2018

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Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Justiz ? bla, bla, bla !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Alexander Berg
6 Jahre zuvor

So, so. Ordnungswidrigkeit…. 😀