Szene im Visier der Behörden So nerven „Reichsbürger“ Stadt und Polizei in Bonn

Reichsbürger_Ausweis

„Reichsbürger“ stellen sich selbst Ausweise aus, erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an.

Foto:  dpa

#Bonn – Sie treten aggressiv auf, nerven mit ellenlangen Schriftsätzen, bedrohen Behördenmitarbeiter, erkennen die Bundesrepublik nicht an. „Reichsbürger“ sind wahrlich keine harmlosen Spinner, sondern werden auch von der #Bonner Polizei intensiv beobachtet – „auch unter dem Gesichtspunkt der Eigensicherung“, macht Behördensprecher Robert Scholten deren Gefährlichkeit klar.

Szene mit 150 Anhängern

Rund 150 dieser „Reichsbürger“ gibt es in Bonn und dem #Rhein-Sieg-Kreis. Wie gefährlich sie sein können, zeigt nicht nur der Fall aus Süddeutschland, in dem ein „Reichsbürger“ von einem #SEK-Einsatz auf seinem Grundstück attackiert wurde und einen Polizisten erschoss, zwei weitere verletzte. Am Niederrhein beschlagnahmte die Polizei 2017 bei vier „Reichsbürgern“ 36 Waffen, 20 000 Schuss Munition.

Waffen_Reichsbürger

Die Polizei in Wuppertal zeigt Waffen, die bei „Reichsbürgern“ sichergestellt wurden.

Foto: dpa

Im Visier der Polizei

Scholten: „Wir haben die Szene im Auge. »Reichsbürger« fallen unter anderem durch umfangreiche Schriftsätze auf. Bei Einsätzen von Gerichtsvollziehern gegen »Reichsbürger« leisten wir oft polizeiliche Vollzugshilfe.“ Weil intensiv öffentlich  berichtet werde, habe sich das „Dunkelfeld schon aufgehellt“, das Wissen um die Szene stark verbessert.

Vorfälle im Stadthaus

50 „Reichsbürger“ gibt es in Bonn – und einige davon tyrannisieren die Mitarbeiter der Stadt. „Sie wollen Knöllchen und Bußgelder nicht bezahlen, weil sie die Bundesrepublik als nicht existent und damit auch die städtischen Verwarnungen und Bußgeldbescheide als nicht gültig und rechtswirksam anerkennen“, erklärt Vize-Sprecher Marc Hoffmann. Doch die Stadt bremst die Störer aus, lässt sich nicht auf lange Schriftwechsel ein. Und: „Es werden dann schnell Bußgeldbescheide erlassen und rechtskräftige Bußgelder vollstreckt, um so genannten »Reichsbürgern« kein Forum zu bieten“, so Hoffmann.

Harte Linie

Ab und zu stehe ein „Reichsbürger“ im Stadthaus und wolle seinen Personalausweis zurückgeben, weil er die Bundesrepublik als GmbH ansehe und er nicht zum Personal dieser GmbH gehöre. Hoffmann: „Die Rückgabe des Bundespersonalausweises wird grundsätzlich abgelehnt.

Quelle: Kölner Express vom 04.02.2018

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Birgit
6 Jahre zuvor

Die alte Leier !!!!

Und was ist wenn der Personalausweis versehentlich die Mikrowelle besucht und er Chip explodiert ?
Defekte „Dokumente“ muß man doch zurück geben, oder ?
Nur eine Frage der Physik, Dr. Merkel kann das sicher erklären.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor
Reply to  Birgit

Wo doch kein Chip darin sein darf, nach DENEN ihren umwerfenden Gesetzen. Es wurde ein ungültiges „Dokument“ ausgegeben! Das muß man abgeben, nach DENEN ihren umwerfenden Gesetzen, so steht es dort in DENEN Ihrer größten Demokrattie die es je und nie wieder auf deutschen Boden gegeben hat-werden!

Alexander Berg
6 Jahre zuvor

Die haben dafür doch gar kein Geld… 😀

Alexander Berg
6 Jahre zuvor

Man kann das Zeug auch der Berliner Polizei schicken, die brauchen das doch… 😀

Menschenrechtler
Menschenrechtler
6 Jahre zuvor

Der Reichsbürger war zuletzt im „Reichsbürgergesetz“ von 1935 definiert. Das Reichsbürgergesetz war ein Rassengesetz und wurde aufgehoben (Wikipedia). Von der Politik wird nun entgegen geltendem StAG von 1913 (es gibt eigentlich nur das RuStAG von 1913), darauf bestanden, dass es diesen Reichsbürger noch gibt. Damit ist offenbar nicht der Reichsbürger des RuStAG von 1913, sondern der Reichsbürger des aufgehobenen Reichsbürgergesetzes von 1935 gemeint, weil der Reichsbürger Denkweisen des Reichsbürgers des 3. Reiches hätte, vgl. http://www.bpb.de/mediathek/230617/reichsbuergerbewegung .
Sogar schweizer Bürger wären „Reichsbürger“ laut der Regierungsbehörde „Sonnenstaatland“, siehe http://www.wakenews.tv/watch.php?vid=d3611dae7 .
Sind nun alle Bürger Reichsbürger des Dritten Reichs oder sollen nur einzelne Bürger zwecks Verletzung ihrer Menschenwürde (Art. 1 GG), Verletzung der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) sowie zwecks Benachteiligung wie politischer Verdächtigung (§ 241a StGB) und zwecks Verleumdung (§ 187 StGB) Reichsbürger des 3. Reiches mit entsprechenden Ideologien sein? Wer entscheidet darüber? Nach welchen Bestimmungen war die Umbenennung des RuStAG von 1913 in StAG von 1913 statthaft?
Und wonach sind schweizer Bürger Reichsbürger? Versteht jemand diese wirre Rechtspolitik?

Meyer
Meyer
6 Jahre zuvor

diese Dokumente sind lt. BRD Eigentum der BRD. Warum bewacht Ihr fremdes Eigentum ?

Birgit
6 Jahre zuvor

Auf dem Reichsreisepaß ist der Adler mit den 12 Schwingfedern zu sehen, also den 12 Ministerien. Er ist also der Paßß der Deutschen.
Der Bundestag hockt unter dem Reichsadler von Adolf Hitler und der hat 14 Schwingfedern. Nr. 13 ( unten links ) das neu gegründete Propagandaministerium des Joseph Goebbels, unten rechts ( Nr. 14 )die Geheimdienste von Rudold Heß.

Der verstorbene König von Belgien sagte vor Jahren, “ wir haben das 3. Reich überlebt, also werden wir das 4. auch überleben“.

Der wird doch nicht etwa die Bundesrepublik Deutschland ( Bezeichnung der Alliierten für den Staat Deutschland ) unter der Führung von Murksel gemeint haben ? Zumindest könnte man das nach StAG vermuten, oder ?