Yücel-Freilassung: Türkisches Gericht bestätigt Strafverfahren Ende Juni

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Deniz Yücel nach seiner Freilassung in Istanbul. (AFP / Yasin Akgul)
#Deniz Yücel nach seiner Freilassung in Istanbul. (AFP / Yasin Akgul)

Die türkische Justiz hat einen Termin für das Strafverfahren gegen den freigelassenen deutsch-türkischen Journalisten Yücel bekannt gegeben.

Der erste Verhandlungstag solle am 28. Juni in Istanbul stattfinden, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Yücel war am Freitag nach einjähriger Untersuchungshaft freigekommen und noch am selben Tag aus der #Türkei ausgereist. Das türkische Gericht, das die Freilassung angeordnet hatte, nahm auch die Anklageschrift entgegen. Die Staatsanwaltschaft wirft Yücel #Terrorpropaganda und #Volksverhetzung vor. Ihm drohen bis zu 18 Jahre Haft.

Quelle: Deutschlandfunk vom 19.02.2018

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Haha glauben die im Ernst sie kriegen den Kerl nochmal nachdem Murksel ihn hat „befreien“ lassen ??

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

Im Netz gefunden-Auszug
Kommentar: Was der Volksverhetzer Yücel unter die Leute, bzw. zu Papier gebracht hat, würde bei einem Deutschen reichen, ihn jahrelang hinter Gitter zu bringen.
Sehr schade, dass er wieder hier ist. Ich bin sicher, die Türkei wäre angemessen mit ihm umgegangen!

Volksverhetzer Deniz Yücel – der neue Volksheld der Deutschen ! —- Oder doch nur einfach ein Drecksack?

http://www.guidograndt.de/2017/03/02/deniz-yuecel-sarrazin-ist-eine-lispelnde-stotternde-zuckende-menschenkarikatur-das-schrieb-der-journalist-wuenschte-dem-publizisten-den-naechsten-schlaganfall/

Deniz Yücel: „Sarrazin ist eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur!“ Das schrieb der Journalist & wünschte dem Publizisten den nächsten Schlaganfall!
Die Scheinheiligkeit der hiesigen Politik und vor allem der Mainstream-Medien ist außer Rand und Band!
Erinnern Sie sich noch, wie in der gesamten Presse der damalige US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump DEMONTIERT wurde, als er einen behinderten Journalisten nachäffte?
Das ist sicher unterste Stufe von Trump und nicht akzeptabel. Aber genauso ist es völlig ausgeschlossen, dass der in Politik und Medien heroisierte Deniz Yücel einen anderen mit einer Behinderung beleidigt.
Die Rede ist von Thilo Sarrazin, Ex-SPD-Politiker (u.a. Finanzsenator in Berlin), Ex-Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank und Publizist. Er sorgte mit seinen Büchern für große Furore wie beispielsweise: Deutschland schafft sich ab – Wie wir unser Land aufs Spiel setzen, Europa braucht den Euro nicht – Wie uns politisches Wunschdenken in die Krise geführt hat, Der neue Tugendterror – Über die Grenzen der Meinungfreiheit in Deutschland oder Wunschdenken – Europa, Währung, Bildung, Einwanderung – warum Politik so häufig scheitert.
Yücel schrieb im Dezember 2012 über Sarrazin:
„So etwa die oberkruden Ansichten des leider erfolgreichen Buchautors Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten.“
Unglaublich wie menschenverachtend Deniz Yücel Thilo Sarrazin verunglimpfte. Das beschäftigte sogar das Landgericht Berlin.
Die Berliner Tageszeitung „taz“ muss dem umstrittenen Volkswirt und Buchautoren Thilo Sarrazin wegen schwerer Verletzung des Persönlichkeitsrechts 20.000 Euro Entschädigung zahlen. Außerdem darf die Zeitung Äußerungen aus einer Kolumne über Sarrazin nicht wiederholen, entschied das Landgericht Berlin in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil vom Vortag.
Konkret ging es um eine im November letzten Jahres veröffentlichte Kolumne des „taz“-Redakteurs Deniz Yücel. In dem Text hatte Yücel irrtümlicherweise behauptet, Sarrazin habe eine halbseitige Gesichtslähmung wegen eines Schlaganfalls erlitten, und eine Formulierung verwendet, die nahelegt, er wünsche Sarrazin einen weiteren und schwerwiegenderen Schlaganfall.
Das Landgericht sah darin das Persönlichkeitsrecht von Sarrazin in unzulässiger Weise verletzt. Die „taz“ dürfe diese Aussagen daher nicht weiter verbreiten oder veröffentlichen. Außerdem stehe Sarrazin eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro zu.
***Später ruderte Yücel zurück:
Auch Yücel hatte seiner Kolumne eine „Klarstellung“ nachgeschoben, in der er unter anderem erklärte, „dass ich jedem ein möglichst langes Leben frei von Krankheit wünsche, gerade auch erfolgreichen Buchautoren, Letzteren allein schon deshalb, weil sie damit die Chance gewinnen, etwas dazuzulernen und von Irrtümern abzulassen“.
Kommentar: äußerst charmante Entschuldigung Yücels – passt zu seinem Charakter, der kaum als solcher zu bezeichnen ist!
Im Netz gefunden ENDE