Völkerrechtlicher Notnagel eingeschlagen – Bürger wie Untertanen behandelt

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Nürnberg/Leipzig  (ADN). Vor genau fünf Jahren hat ein sächsisch-bayrisches Quintett mündiger und souveräner Bürger in Leipzig einen völkerrechtlichen Notnagel eingeschlagen. Es gründete die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (ARGE StaSeVe). Diese fundamentale Reaktion auf die immer chaotischer und verwirrender werdenden gesellschaftlichen Verhältnisse auf deutschem Territorium war als Signal zu generellem Umdenken über die deutsche und europäische Nachkriegsgesellschaft zu verstehen. Die Botschaft ist inzwischen bei der breiten Masse der Bevölkerung angekommen.

Zusätzlich zu den vor einem halben Jahrzehnt bereits en gros vorhandenen Beweisen für die entstandene Notlage haben sich inzwischen weitere zahllose Belege für das bewusst herbeigeführte Umherirren in einem gigantischen juristischen Labyrinth aufgetürmt. Manche sind nur noch mit stockendem Atem wahrzunehmen: Neuestes Skandalon ist der Tatbestand, dass inzwischen durch Deutschland mehr als 300.000 von keinerlei Behörde registrierte Flüchtlinge pilgern – an Umfang der Stärke einer ausgewachsenen Armee gleichend. Zudem erklärt der Innenminister der bundesdeutschen Administration, Thomas de Maiziere, am Freitagvormittag diametral Entgegengesetztes zu gerade getroffenen Beschlüssen der Bundesregierung über grundsätzliche Asylfragen, um dies am Abend desselben Tages zu widerrufen. Das ist eines von unzähligen Phänomenen, die einen auseinander driftenden Staat – sofern er je einer gewesen ist – kennzeichnet.

Der renommierte Völkerrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider beschreibt diese nicht mehr hinnehmbaren Zustände mit folgenden Sätzen: “Viele beklagenswerte Entwicklungen der Politik und der Wirtschaft hängen mit dem Missverständnis des bürgerlichen Freiheitsbegriffs zusammen. Das Bundesverfassungsgericht hat nie zu der dem Grundgesetz gemässen, besser gesagt der Menschheit des Menschen gemässen Freiheitslehre gefunden, obwohl es richtige Ansätze gab und gibt. Das ist auch ein Versagen der Rechtswissenschaft.

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Man will sich nicht zu dem, was im Grundgesetz steht, bekennen, weil das unerwünschte politische Konsequenzen hätte. Man müsste den Bürger als Bürger ins Recht setzen und könnte nicht mehr mit den Bürger genannten Untertanen so schalten und walten, wie es unklare und nicht geklärte Begriffe  ermöglichen. Freiheit kann man entweder republikanisch oder liberalistisch verstehen. Nur das republikanische Verständnis genügt dem Grundgesetz und im übrigen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, ausweislich dessen Art. 1.” Dem stehe jedoch in der Wirklichkeit eine liberalistische Praxis gegenüber, die die Freiheitsrechte immer weiter einschränkt. “Sie werden schmaler und schmaler.” Schachtschneider beruft sich dabei auf Genies der deutschen Geistesgeschichte. “Des Menschen Würde ist in Eure Hand gegeben, bewahret sie”, zitiert er die Forderung Friedrich Schillers. Den Begriff der Würde habe der Philosoph Immanuel Kant geprägt. Nach Kant sei die Würde des Menschen die Autonomie des Willens, dessen Freiheit. Diese Freiheit sei die Grundlage jeder menschheitlichen Verfassung.


Angesichts gegenteiliger Entwicklungen in Deutschland und der daraus resultierenden zunehmenden rechtlichen Unordnung stellen sich die Mitglieder der ARGE StaSeVe vollständig unter den Schutz der Grundprinzipien des Völkerrechts, der internationalen Gesetzgebung und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Sie agieren als souveräne Bürger mangels eines souveränen Staates. Als ein geeignetes Instrument dient dazu die UNO-Resolution 56/83 vom 28. Januar 2002. Mit diesem nun eingeschlagenen völkerrechtlichen Notnagel kann ein Weg geöffnet werden, um stabile Zustände in Deutschland herzustellen und entsprechende Grundfesten zu installieren. Dazu gehören eine vom Volk verabschiedete gesamtdeutsche Verfassung und ein allumfassender Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges. Beides fehlt und verursacht unsäglichen substantiellen Flurschaden. Diese Grundmängel zu besetigen, haben die seit Jahrzehnten herrschenden Parteienoligarchen mit höchster Raffinesse und auch Brachialmitteln bislang verhindert.  ++ (ju/mgn/)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 06.11.2015

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