Das Ende der freien Rede im EU-Parlament

 

Unliebsame Redner im EU-Parlament müssen künftig eine Strafe von bis zu 9.000 Euro zahlen. Zudem darf der Parlamentspräsident die Liveübertragung jederzeit unterbrechen und unliebsame Reden aus dem Archiv löschen. Dies sagt die neue Regel 165.

Die EU-Abgeordneten haben ihrem Parlamentspräsidenten #Antonio Tajani die Macht erteilt, jederzeit die Liveübertragung einer Debatte zu unterbrechen. Zudem darf der Präsident künftig Video- oder Audiomaterial aus dem #Parlamentsarchiv entfernen.

Diese Maßnahmen gegen die freie Rede im EU-Parlament werden mit dem Kampf gegen einen vermeintlichen „#Rassismus“ und gegen „#Hassreden“ begründet. Abgeordnete der etablierten Parteien hatten zudem harte Strafen für „Hassredner“ gefordert.

Es gebe eine wachsende Zahl von Politikern, „die Dinge sagen, die über die Grenzen normaler parlamentarischer Diskussion und Debatte hinausgehen“, zitiert die Welt den britischen EU-Parlamentarier #Richard Corbett (Labour Party), der sich für die neue Regelung einsetzte.

Die neue Regel 165 gestattet dem Parlamentspräsidenten nun, Liveübertragungen „im Fall diffamierender, rassistischer und fremdenfeindlicher Sprache oder Verhaltens“ eines Abgeordneten zu unterbrechen. Die Höchststrafe soll rund 9.000 Euro betragen.

Inkriminiertes Material kann „aus der audiovisuellen Aufzeichnung des Sitzungsprotokolls gelöscht“ werden. Denn die Bürger sollen möglichst nicht davon erfahren. Diese Regelung wurde nicht vom Parlament veröffentlicht. Erst die spanische Zeitung La Vanguardia berichtete.

Wenn die Liveübertragung manuell unterbrochen wird, soll dennoch die Videoaufzeichnung in vier Sprachen weiterlaufen. Allerdings dürfen die Abgeordneten ihre Reden in jeder der 24 offiziellen EU-Sprachen halten. „Hassrede“ könnte erst zu spät auffallen.

Im Dezember sagte #Gerolf Annemans von der belgisch-flämischen Unabhängigkeitspartei Vlaams Belang, dass die Regel „von denen missbraucht werden kann, die hysterisch auf Dinge reagieren, die sie als rassistisch, fremdenfeindlich einstufen, während Leute lediglich politisch unkorrekte Ansichten äußern“.

Auch der Abgeordnete Helmut Scholz (Linke) sieht die Neuregelung kritisch. Abgeordnete seien gewählt und müssten ihre Meinung äußern können. Dieses Recht dürfe nicht verwehrt werden. Zugleich müsse es aber eine Möglichkeit geben, beispielsweise gegen Nazi-Parolen oder rassistische Obszönitäten vorzugehen, um deren Verbreitung zu stoppen.

Quelle: indexexpurgatorius.wordpress.com vom 02.03.2018

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Weiter so ihr Vollpfosten. Unterdrückt die Meinungsfreiheit. Nicht mehr lange seid ihr weg vom Fenster.

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