Bürokratische Diktatur – Denn sie wissen, was sie tun!

Posted by Maria Lourdes – 11/03/2018

 Ein Artikel über eine Familie mit berufstätigen Eltern, deren Mietvertrag am 1. März endet, und die nicht einmal in einem Obdachlosenheim unterkommen können, weil sie bereits vor einem Jahr einen Antrag hätten stellen müssen, ist zum einen ein erneutes Beispiel für die rassistische Einstellung unserer Gesetzgebung gegenüber ihrem eigenen Volk.

Aber das ist nicht das einzig Wichtige zu diesem Thema. Was für jeden Beamten und jeden öffentlich Bediensteten von enormer Bedeutung ist, ist die Haftung, die jeder einzelne Mitarbeiter dieser Ämter für seine Taten hat.

Bürokratische Diktatur – Denn sie wissen, was sie tun!

Der Staat trägt keinerlei Verantwortung mehr für seine Vorgaben. Die Gesetzestexte des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) § 823 „Schadensersatzpflicht“ und § 839 „Haftung bei Amtspflichtverletzung“ übertragen die Verantwortung auf jeden einzelnen Bürger, aber auch auf alle Beamten und öffentlich Bediensteten. Das bedeutet, dass jeder für seine Entscheidungen haftet, wenn jemand anderer zu Schaden kommt, vor allem, wenn dies vorsätzlich geschieht. 

Nun kann man nach jahrelanger Aufklärung durch die #alternativen Medien nicht mehr davon ausgehen, dass auch nur irgendein Beamter NICHT wüsste, was er tut, wenn er Entscheidungen trifft. An diesen Stellen sitzen ausnahmslos intelligente Menschen. Insofern kann man davon ausgehen, dass jeder Beamte die Tragweite seiner Entscheidungen abschätzen kann (und muss).

Die entscheidenden Stellen versuchen sich aus der Haftung zu schleichen, indem sie unter ihren „amtlichen“ Schreiben keine Unterschrift mehr leisten. Der Gedanke dahinter ist der: „Wenn ich meine Schriftstücke nicht unterschreibe, dann hafte ich auch nicht dafür!“ Stattdessen druckt man den Namen der Sekretärin mit „i. A.“ darunter. Der lapidare Satz: „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und gilt auch ohne Unterschrift“ ersetzt NICHT eine rechtskräftige Unterschrift.

Das sehen Sie schon daran, dass dieser Satz nur von Ämtern zu akzeptieren ist. Wenn Sie selbst jedoch diesen Satz anstelle Ihrer Unterschrift unter Ihr Schreiben an das Amt setzen, dann wird es nicht akzeptiert und Sie bekommen sofort Schwierigkeiten. Sie werden umgehend in die extrem rechte politische Ecke gedrängt, obwohl Sie sich lediglich an die amtliche Vorgehensweise anpassen möchten. Der Bürger wird gezwungen, für seine Schreiben die Verantwortung zu übernehmen, während die öffentlichen Stellen dies ganz bewusst nicht tun. Allein das ist der Beweis, dass diese Beamten ganz genau wissen, was sie tun, und damit ist ihr Handeln vorsätzlich. Deshalb gilt in all diesen Fällen der § 839 BGB: Der Beamte haftet!

Screenshot (1207)

Genau aus diesem Grund möchte ich an alle Beamten und öffentlich Bediensteten appellieren, sich ihrer Handlungen ganz bewusst zu sein. Stellen Sie sich die Frage, ob Sie Ihr Handeln auch wirklich verantworten können. Denn eines Tages wird JEDER für seine Taten geradestehen müssen. Und jeder, der in vollem Bewusstsein jemanden benachteiligt, sodass ihm Schaden entsteht, wird das zu vertreten haben – vor allem, wenn diese Handlung auf einem rassistischen Hintergrund geschieht.

Und rassistisch ist nicht nur, wenn ich jemanden z.B. wegen seiner dunklen Hautfarbe oder seines islamischen Glaubens wegen benachteilige, sondern rassistisch ist es auch, wenn ich jemanden wegen seiner hellen Hautfarbe oder seiner christlichen Religion benachteilige!

Am Ende tragen natürlich auch die Polizisten, die Sondereinsatztruppen und das Militär die Verantwortung für die Durchsetzung von Haft- und sonstigen Befehlen, die nicht unterschrieben sind. Denn sie führen etwas aus, das nicht rechtskräftig angeordnet wurde. Damit liegt die Haftung bei ihnen.

Diese Verantwortung ist nicht nur rechtlicher, sondern natürlich auch moralisch-ethischer Art. Deshalb an dieser Stelle nochmals mein Appell an alle Beamten und öffentlich Bediensteten: „Informieren Sie sich über Ihre rechtliche Situation. Lassen Sie sich nicht mit beruhigenden Worten Ihres Vorgesetzten abspeisen, sondern suchen Sie die Gesetzestexte heraus und lesen Sie diese selbst nach!“ Denken Sie, Sie könnten eines Tages ruhig auf dem Sterbebett liegen, wenn Sie wüssten, dass Sie daran beteiligt waren, die deutschsprachigen und auch die europäischen Völker auszurotten?

Informieren Sie sich deshalb und überlegen Sie sich sehr genau, was Sie verantworten können und was nicht. Jeder, der Entscheidungen trifft oder umsetzt, haftet dafür! Der Staat tut es nicht.

Machen Sie’s gut

Ihre Gabriele Schuster-Haslinger

Quelle: Die Unbestechlichen

Quelle: lupocattivoblog.com vom 11.03.2018

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[…] Zum Artikel […]

schmid von Kochel
schmid von Kochel
6 Jahre zuvor

Mittlerweile beglaubigen ja auch schon Computer ! Oder seht Ihr das anders ?

Annette
Annette
6 Jahre zuvor

5 Euro Owig mutiert zu einem Geschäftsmodell OHNE Zukunft.
Parkscheibe raus, damit kein Autofahrer benachteiligt wird und parken kann. So war es edel gedacht…
Einen feuchten Kehricht mit dem EDELSEIN! Die klammen Kommunen gehen BRUTAL gegen zahlungskräftige „Kunden“ vor.
Bis hin zur Beugehaft…
Das hört jetzt auf.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit sende ich Ihnen meine Begründung zu, weshalb ich den am 13.02.2018 von Ihnen erhaltenen Bußgeldbescheid zurückweise.

Begründung:

Ein nichtstaatliches Gebilde, das illegalen Grenzübertritt mit Asyl oder Duldung belohnt, muss Lappalien wie Ordnungswidrigkeiten (hier: Geschwindigkeitsüberschreitung) ebenso dulden. Um Diskriminierung zu vermelden, ist es geradezu dazu verpflichtet.

Unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt sowie eine durch falsche Angaben (oder entsorgten Pass) erschlichene Betretungserlaubnis sind Straftaten (AufenthG. §14, §95 Abs 1 Nr. 3). Das Annehmen einer Scheinidentität, das Erschleichen von Sozialleistungen, Prozesskostenhilfe, Gesundheitsversorgung, Sprachkursen und Wohnraum sind massive Straftaten, denen gegenüber eine Ordnungswidrigkeit nachrangig zu verfolgen ist. Wenn sogar geltendes Recht in erheblichem Maße nicht angewendet wird, wie bei den zahlreichen o. gen. Straftaten, ist eine Ordnungswidrigkeit mit mindestens der gleichen Nachsicht zu behandeln.

Straftaten bei illegal Einreisenden nicht zu verfolgen, nur weil bei ihnen nichts zu holen ist, gleichzeitig aber Ordnungswidrigkeiten beim eigenen Bürger zu ahnden, weil man diese im Gegensatz zum illegal Einreisenden finanziell aussaugen kann, stellt eine schwere Diskriminierung rechtschaffender Bürger dar, wie es sich für ein funktionierendes Rechtssystem und für eine dem Souverän verpflichtete Behörde nicht ziemt. Eine Exekutive, die schwere Rechtsbrüche bewusst missachtet, sich aus Geldgier auf Lappalien stürzt, um u. a. die Konsequenzen aus diesen Rechtsbrüchen zu finanzieren, korrumpiert den Rechtsstaat als wesentliche Säule der liberalen Demokratie und verliert jegliche Legitimation.

So lange einem in diesem Nichtstaat für das Falschparken oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung eine härtere Verfolgung droht als für das Drogendealen in deutschen Parks, so lange es Asylbewerbern, darunter auch islamistischen Gefährdern, möglich ist, sich mit bis zu 20 verschiedenen Identitäten frei zu bewegen und Sozialhilfe zu kassieren, so lange man ermitteln kann, dass ich das Auto gefahren habe und nicht mein Vater , während es anscheinend nicht möglich ist, die wahre Identität von zigtausend Menschen zu ermitteln, die sich allesamt als Syrer ausgeben, so lange werde ich diesen systematischen Rechtsbruch nicht mehr mit Bußgeldern finanzieren.

Aus o. gen. leicht verständlichen Gründen weise ich die gegen mich erhobene Bußgeldforderung zurück.

Das System ist unheilbar krank!