Gericht bestätigt erneut: Vergewaltigungen durch Ausländer sind nicht strafbar

Doch in diesem absurden Fall bestätigt nicht nur das willkürliche Gericht, das scheinbar kein Interesse daran besteht, entsprechende #Vergewaltigungen zu bestrafen, oder präventiv zu verhüten.

Nachdem eine 44-Jährige Sozialarbeiterin in Ausübung ihres Dienstes den 21-Jährigen #Syrer Omasr A. in seiner Wohnung im Dresdner Stadtteil Friedrichsstadt aufsuchte, wurde sie gegen ihren Willen von ihm vergewaltigt. Der syrische Frauenschänder musste daraufhin für kurze Zeit in Haft, bis die Polizei mittels einem DNS-Gutachten festgestellt hatte, ob tatsächlich ein sexueller Kontakt stattfand.

Doch nun, nachdem der syrische Vergewaltiger vor dem Dresdner Amtsgericht stand, wurde er nicht der vollen Härte des Gesetzes entsprechend verurteilt, sondern skandalöserweise freigesprochen, nachdem das Gericht zugunsten des syrischen Sittenstrolches die Erkennbarkeit des Widerwillens der geschändeten Frau in Frage stellte, weil der „Nein heißt Nein-Tatbestand“ angeblich in #Deutschland nicht ausreiche, den Widerwillen zu bestätigen und somit nicht erwiesen sei, ob der angeklagte Omasr A. den Widerwillen der Sozialarbeiterin als solchen erkannt habe.

Somit unterstellt das Gericht der Frau zumindest indirekt, dass sie an ihrer #Vergewaltigung selbst Schuld ist.

Vielleicht hätte sie zur Bekundung ihres Widerwillens ein Messer zücken sollen, denn außer NEIN zu schreien, wird die angsterfüllte Frau der körperlichen Überlegenheit ihres unter Hormonstau leidenden Peinigers nicht viel wirksames entgegenzusetzen haben, sollte sie keine ausgemachte Kampfsportlerin sein, um ihm mächtig  die Eier wegzutreten.

Doch es kommt noch besser:

Nachdem das korrupte Gericht der vergewaltigten Frau keine Gerechtigkeit verschaffte, verurteilte es den syrischen Sexstrolch, weil dieser sich zusätzlich als zehnfacher Dieb und Drogenbesitzer erwies, der vollen Härte des Gesetzes entsprechend zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die, man ahnt es bereits fassungslos, zur Bewährung ausgesetzt wurde.

So geht nun der syrische Verbrecher feixend nachhause, weil er jetzt mit Sicherheit höchst reumütig erkennt etwas Unrechtes getan zu haben, nachdem ihm vom Gericht in beeindruckender Weise gelehrt wurde, das vergewaltigen, notorisches Stehlen und der Besitz von Drogen in Deutschland VERBOTEN sind. Er wird vermutlich weiterhin stehlen, mit Drogen handeln und sich irgendwann wieder an einer „Ungläubigen“ vergreifen, wenn ihn sein widerwärtiger Trieb überkommt, da islamische „Herrenmännchen“ ihrer zweifelhaften „Ehre“ willen, bekanntlich keinen weiblichen Widerspruch dulden.

Damit bestätigt sich wieder einmal mehr, das Vergewaltigungen durch Ausländer nur selten angemessen bestraft werden und somit scheinbar gegenstandslos  sind, weil die Gerichte jeden nur erdenklichen juristischen Winkelzug und sei er noch so verwerflich dazu anwenden, die Rechtslage zugunsten importierter Straftäter zurechtzubiegen.

Ausländische Sex-Straftäter dürfen sich offensichtlich vielfach ungestraft an einheimischen Frauen und Kindern vergehen und freuen sich über Freispruch, lächerliche Bewährungsstrafen oder laxe Arbeitsstunden, sollten sie überhaupt einen Gerichtssaal von innen sehen. Auch eine Abschiebung haben sie nur selten zu befürchten. Die Opfer werden zusätzlich verhöhnt, indem man ihnen entweder nicht glaubt, die Tat relativiert, oder Eigenschuld und Rassismus unterstellt.

Demnach sind einheimische Frauen als Freiwild für die widerwärtigen Sexbedürfnisse fremdstämmiger Straftäter freigegeben.

Sich als BRD-Personaler an ein deutsches Gericht zu wenden, ist somit als zwecklos zu erachten, denn sie arbeiten zugunsten der kriminellen Ausländer. Deutsche hingegen müssen stets mit der Höchststrafe rechnen, vor allem wenn sie in Gewaltdelikte gegen Ausländer verwickelt waren, oder einen solchen nur  „rassistisch beleidigt“ haben. Doch auch das ist Teil der Vernichtungspolitik gegen unser Volk.

Demnach ist der betroffenen Frau anzuraten, zunächst Rechtsmittel einzulegen.

Zudem sollte sie sich, als „Traumapatientin“ in eine längerfristige Behandlung begeben, um sich bis zur krankheitsbedingten Frührente bewusst der Arbeit zu entziehen, nachdem sie zusätzlich von ihrem Arbeitgeber, dem Dresdner Sozialamt, schändlich im Stich gelassen wurde, denn in Folge der Vergewaltigung hatte die Dresdner Caritas das Sozialamt dazu aufgefordert, ein gemeinsames Sicherheitskonzept zu erarbeiten, um die Sozialarbeiterinnen vor sexuellen Übergriffen zu schützen, was die Abteilungsleiterin Annett Schöne für den Bereich Migration mit dem lapidaren Verweis ablehnte, dass die Arbeitgeber für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich seien.

Denn diese müssten eventuelle Gefährdungen erkennen und ihre Mitarbeiterinnen dementsprechend schulen. Demnach werde es auch künftig kein gemeinsames Sicherheitskonzept geben.

Nur das wurde offensichtlich zulasten der Bediensteten versäumt, vermutlich um die Kosten einzusparen.

Abschließend muss nicht weiter erwähnt werden, das die unfähige Abteilungsleiterin nebst dem korrupten Gericht mit sofortiger Wirkung aus dem Amt entfernt gehören, um im Anschluss zur Rechenschaft gezogen zu werden. Gott mit uns.

Quelle: krisenfrei.com vom 11.04.2018

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schmid von Kochel
schmid von Kochel
6 Jahre zuvor

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Hoffentlich hängen solche Richter mal am Galgen.

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Ganzkörperkostümierte in schwarzen Faschingsroben verdecken so IHRE Perversität, evtl.sogar Alkohol- und Drogenkonsum.