Sexuelle Belästigung: 19-Jähriger muss drei Tage ins Gefängnis – Nationalität läßt man weg um uns nicht zu beunruhigen

SymbolfotoFoto: Alex Sorokin

Wegen #sexueller Belästigung einer 15-jährigen Jugendlichen an einer Bushaltestelle am Schlossplatz musste sich jetzt ein junger Mann vor der Jugendrichterin am Celler Amtsgericht verantworten.

 

Dem 19-Jährigen wurde vorgeworfen, seine Hand auf das Gesäß des Mädchens gelegt zu haben. Als sie ihn abwies, habe er die 15-Jährige und deren 14 Jahre alte Freundin mit einem Messer bedroht.

Die Vorsitzende Richterin hatte zunächst den Angeklagten aus Celle nach dem Vorfall im Dezember vergangenen Jahres befragt. Der junge Mann behauptete, dass er keinesfalls die Mädchen belästigt oder bedroht hätte, sondern lediglich die Telefonnummer der 15-Jährigen haben wollte. Als das Mädchen abgelehnt habe, hätte er später noch einmal mit Hilfe seines Bruders versucht, über einen Account in sozialen Netzwerken Kontakt zu der Jugendlichen aufzunehmen. Diese Nachricht habe die junge Frau allerdings nie gelesen.

Die beiden Mädchen schilderten unabhängig voneinander, aber übereinstimmend, die Geschehnisse anders. Nach Angaben der 15-Jährigen habe der junge Mann gesehen, dass sie und ihre Freundin auf den Bus warteten, habe sich ihnen genähert und dort ebenfalls gewartet. Dann habe der Angeklagte sie nach ihrer Telefonnummer gefragt und dabei „bewusst“ seine Hand auf ihren Po gelegt.

Als das Mädchen den körperlichen Annäherungsversuch abwehrte, habe der 19-Jährige sein rotes Klapptaschenmesser aus der Jacke gezogen und damit „herumgefuchtelt“. Die jungen Frauen seien dadurch stark eingeschüchtert gewesen, hätten Angst gehabt und den Vorfall bei der Polizei angezeigt. Die 14-Jährige bestätigte die Aussagen ihrer Freundin. Beide Mädchen gaben an, den Angeklagten „schon mal in der Stadt gesehen zu haben“, ihn aber nicht weiter zu kennen.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, die den Angeklagten betreute, schilderte die Lebensumstände und das Umfeld des 19-Jährigen und beantragte, die Arrestdauer des jungen Mannes so gering wie möglich festzulegen und um sozial-therapeutische Maßnahmen zu ergänzen.

Nach Anhörung und Würdigung aller Aussagen sprach die Vorsitzende Richterin das Urteil: Der 19-Jährige wurde zu einer dreitägigen Arreststrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von einer Woche gefordert.

Quelle: Cellesche Zeitung vom 23.04.2018

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Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor

Eine weitere Lachnummer, der Ganzkörperkostümierten !

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Lässt man den Dreckskerl wieder laufen. Man fasst es nicht. Für was hatte er denn sein Messer dabei? Um die Fingernägel zu schneiden???