Steuerpolitik: AfD fordert Abschaffung der kalten Progression

Steuerbelastung: Die kalte Progression frißt die Gehaltserhöhung Foto: picture alliance/dpa Themendienst

 

BERLIN. Die #AfD ist mit ihrer Forderung im Bundestag nach einer Abschaffung der kalten Progression vorerst gescheitert. Ein entsprechender Antrag der Fraktion fand am Donnerstag bei den Fraktionen von Union, SPD, FDP, Linkspartei und Grünen keine Unterstützung und wurde in den Finanzausschuß überwiesen.

Laut dem finanzpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Binding, sei der Effekt der kalten Progression in der Vergangenheit stets durch andere steuerliche Begünstigungen und Lohnzuwächse kompensiert worden. Änderungen seien daher nicht notwendig.

#CDU: „Stammtischniveau“

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Brodesser warf der AfD zudem ein steuerpolitisches „Stammtischniveau“ vor. Die Fraktion zeichne das Zerrbild eines raffgierigen Staates, der nur darauf aus sei, seine Bürger durch Steuern zu erleichtern.

Die AfD hatte in ihrem Antrag die kalte Progression als heimliche Steuererklärung kritisiert und Union und FDP daran erinnert, daß diese stets in ihren Wahlprogrammen versprochen hatten, dieses „Gerechtigkeitsproblem“ im #Steuerrecht zu beseitigen.

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Die AfD forderte die #Bundesregierung daher aufgefordert, zeitnah gesetzgeberische Lösungsmodelle zu entwickeln, durch die der Effekt der heimlichen Steuererhöhungen möglichst vermieden, zumindest aber durch eine andere Steuererleichterung ausgeglichen werden könne.

Glaser: „Heimlichen Steuererhöhungen schlicht unmoralisch“

Besonders ungerecht sei, so der AfD-Finanzexperte #Albrecht Glaser, daß der Effekt der kalten Progression nur diejenigen Arbeitnehmer betreffe, die ein Einkommen von maximal 53.000 Euro im Jahr hätten. Höhere Einkommen würden dagegen einheitlich linear mit etwa 45 Prozent besteuert. Deswegen fordere die AfD, solche „heimlichen Steuererhöhungen“ zu unterbinden, denn sie seien „schlicht unmoralisch“ kritisierte Glaser.

Die kalte Progression kommt einer schleichenden Steuererhöhung gleich. Konkret bedeutet dies, daß Arbeitnehmer bei einer Gehaltserhöhung mehr Lohnsteuern abführen müssen, weil sie in eine andere Steuerstufe aufsteigen. Gleichzeitig entwertet die Inflation aber einen Teil des Lohnanstiegs. Im Härtefall bleibt manchen Arbeitnehmern so unter dem Strich trotz steigender Löhne weniger Netto als zuvor. (krk)

Quelle: Junge Freiheit vom 26.04.2018

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