Rechtsextremisten: Auch Bundestag will Steuergeld für NPD streichen

Teilnehmer einer Kundgebung der NPD sind am 01.05.2016 in der Innenstadt von Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) zu sehen. In der Landeshauptstadt wird der Tag der Arbeit durch einen Aufzug der rechtsextremen NPD überschattet. Die Veranstaltung wurde mit bis zu 300 Teilnehmern angemeldet, die Polizei ist mit einem Großaufgebot im Einsatz. Foto: Jens Büttner | Verwendung weltweit (dpa/Jens Büttner)
NPD-Aufmarsch am 1. Mai (dpa/Jens Büttner)

Der #Bundestag zieht ebenfalls gegen die #NPD vor das Bundesverfassungsgericht.

Mit der Mehrheit von 548 Stimmen beschloss das Parlament am Abend einen Antrag, der zum Ziel hat, die rechtsextreme Partei von der staatlichen #Parteienfinanzierung auszuschließen. Gegenstimmen gab es keine. Bundesrat und Bundesregierung hatten bereits eigene Anträge beschlossen.

Der Versuch, der NPD Steuergeld zu entziehen, ist eine Konsequenz aus dem im vergangenen Jahr erneut gescheiterten Verbotsverfahren gegen die Partei. Das #Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2017 geurteilt, dass die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Wegen der Bedeutungslosigkeit der Partei, die inzwischen in keinem Landtag mehr vertreten ist, hatten die Richter ein Verbot aber als unverhältnismäßig beurteilt.

Quelle: Deutschlandfunk vom 27.04.2018

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