Donezk (ADN). Die Volksrepubliken Donezk und Lugansk blicken am Sonnabend auf vier Jahre Ihrer Existenz zurück. Sie wurden am 12. Mai 2014 ausgerufen, nachdem sich am Vortag 89 Prozent der Bevölkerung in Donezk und 96 Prozent in Lugansk für die Abspaltung von der Ukraine und eine eigene staatliche Souveränität ausgesprochen haben.
Allerdings wird das und die Referenden international nicht akzeptiert. Es mangelt an der völkerrechtlichen Anerkennung. Auch ein Beitritt zur russischen Föderation ist nicht in Sicht. Russlands Interesse ist gering, weil weder die wirtschaftlichen noch andere Potentiale der beiden autonomen Regionen wenig gewinnbringend erscheinen. Außerdem reiben sich beide in einem politischen Vakuum schwebenden Republiken weiter in militärischen Auseinandersetzungen mit der Ukraine auf, von der sie sich getrennt haben.
Das Patt zwischen beiden Parteien hat inzwischen die Gestalt eines Stellungskriegs angenommen, dessen Hauptopfer die Zivilbevölkerung zwischen den mehr oder minder klaren Fronten geworden ist. Eine Reintegration ist wenig wahrscheinlich. Nach Auffassung des amerikanischen Unterhändlers Kurt Volker passen die Volksrepubliken nicht in die ukrainische Staatsordnung und müssten dennoch verschwinden. Letzteres lehnt aber Russland ab. ++ (mi/mgn/12.05.18 – 132)
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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 12.05.2018
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Dann mögn die Republiken die Selbstverwaltung nach UN-Res. 56/83 erklären.
Genauso wie es Palästina gemacht hat.