Asyl- und Ausländergewalt: „Einzelfälle“ halten Polizei und Behörden auf Trab

24. Mai 2018
Asyl- und Ausländergewalt: „Einzelfälle“ halten Polizei und Behörden auf Trab
KULTUR & GESELLSCHAFT

Die sich seit dem Asyl-Ansturm noch verschärfende #Ausländerkriminalität und -gewalt ist ein regelmäßiges Thema für die ZUERST!-Redaktion. Die täglichen Meldungen über Formen migrantischer #Kriminalität sind inzwischen Legion, die nachfolgende Auswahl der letzten Tage zeigt einmal mehr deren „Vielfalt“, aber auch die drohende Erosion der inneren Sicherheit. Deutschlandweit begingen auch in den vergangenen Tagen kriminelle Ausländer zahlreiche Straftaten.

In #Darmstadt gingen vorgestern zahlreiche Notrufe ein, als gegen 20 Uhr eine Auseinandersetzung auf dem Luisenplatz eskalierte. Etwa 20 Personen sollen sich dort eine #Massenschlägerei geliefert haben, es soll sich um zwei Gruppen von Asylbewerbern handeln. Mindestens fünf Beteiligte wurden verletzt, ein 24-jähriger #Syrer lebensgefährlich. Die Beteiligten flohen nach der Schlägerei, bei der mindestens ein Messer zum Einsatz kam, in verschiedene Richtungen.

In #Stuttgart kam es am Bahnhof Bad Canstatt ebenfalls zu einer Auseinandersetzung. Ein 25-Jähriger geriet aus bisher unbekannten Gründen mit drei jüngeren Männern in einen Streit. Die drei 16,18 und 19 Jahre alten Syrer schlugen und traten daraufhin auf den Mann ein und bedrohten ihn mit einem Messer. Zwei Begleiterinnen des Mannes wurden ebenfalls geschlagen. Die Polizei konnte die Täter noch vor Ort antreffen, sie erwartet nun ein Strafverfahren wegen gefährlicher #Körperverletzung.

Vor dem Landgericht #Aachen steht ein #Iraker seit Mittwoch wegen des Vorwurfs, seine geschiedene Frau ermordet zu haben. Er soll nicht akzeptiert haben, daß die Frau keinen Kontakt mehr haben wollte. Daraufhin sei er im Dezember 2017 mit einem Messer zu der Frau und den drei gemeinsamen Kindern gefahren. Nach dem gewaltsamen Öffnen der Tür fügte er der 34-Jährigen 100 Stich- und Hiebverletzungen zu, mehrere davon waren tödlich. Mittlerweile hat der Mann die Tat gestanden.

Ein weiterer „Einzelfall“ aus #Freiburg zeigt die Skurillität des Asyl-Ansturms. Der abgelehnte Asylbewerber Said K. soll dort ausgerechnet auf den CDU-Sozialdezernenten Bernd Mager mit einer mit Nägeln gespickten Dachlatte losgegangen sein. Zuvor soll der Pakistaner auf das Auto einer Frau eingeschlagen und beim Landratsamt eine Scheibe und einen Computer zerstört haben. Als der Christdemokrat den Asylbewerber beruhigen wollte, griff dieser auch ihn an.

Beamte eines Spezialeinsatzkommandos nahmen gestern in #Hannover-Herrenhausen in einem Asylbewerberheim einen 19-Jährigen fest. Seine Familienmitglieder alarmierten die Polizei, weil sie befürchteten, daß sich der junge radikalisiert habe und eine Gewalttat plane. Die Polizei ermittelt derzeit, was an den Vorwürfen stimmt und wie weit eventuelle Planungen bereits fortgeschritten sind. (tw)

Quelle: zuerst.de vom 24.05.2018

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
2 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Einzelfälle sind Taktik von Partisanen. Partisanen sind illegal, weil man Sie keinen Kriegsgegner zuordnen kann! Diese fallen nicht unter die Haager Landkriegsordnung und können auch mit verbotenen Mitteln „bekämpft“ werden! Das heißt!!! Jeder Bürger ist berechtigt mit allen Mitteln sein Land gegen Partisanen zu verteidigen. Das deckt die Haager Landkriegsordnung ab! Da wir besetzt sind und nur den Waffenstillstand haben!!! Ist der Besatzer des jeweiligen Gebietes berechtigt und verpflichtet die Partisanen zu bekämpfen!!! Das verlangt der Voksfrieden im besetzten Gebiet!!!n Das ist auch durch die HLKO gedeckt!!!