Anspruch auf Kindergeld hat man ab Januar 2016 nur noch, wenn der zuständigen Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern von Eltern und Kind vorliegen. Was nun zu tun ist.
Was ändert sich konkret beim Kindergeld ab 2016?
Der zuständigen Familienkasse müssen zwei Steuer-Identifikationsnummern vorliegen: Die Nummer des Kindes und die Nummer des Elternteils, der Kindergeld bezieht oder den Antrag dazu stellt.
Bis wann muss ich die Steuer-Identifikationsnummer angeben?
Bei Neuanträgen für Kindergeld müssen die Steuer-Identifikationsnummern direkt mit angegeben werden. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, müssen die Steuer-Identifikationsnummern im Lauf des Jahres 2016 nachreichen.
Man muss allerdings nicht in Panik verfallen, denn die Familienkassen schreiben Eltern an, von denen entsprechende Angaben zu Steuer-Identifikationsnummern noch fehlen. Für die Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummern genügt ein formloser Brief.
Was passiert, wenn ich die Steuernummern nicht melde?
Übermitteln Eltern ihre Steuer-Identifikationsnummern nicht der Familienkasse, sind damit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Kindergeldbezug nicht erfüllt. Das heißt im Klartext: Zum Ende des Jahres 2016 wird die Zahlung eingestellt und die ausbezahlten Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2016 zurückgefordert.
Die Agentur für Arbeit teilt in einer Pressemitteilung mit, dass die Kindergeldzahlung zum 1. Januar nicht eingestellt wird.
Wo finde ich die Steuer-Identifikationsnummern?
Jeder Deutsche hat eine Steuer-Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt jedem Neugeborenen in den ersten drei Lebensmonaten eine Nummer zu. Sie finden die Nummer Ihres Kindes also in Ihren Unterlagen. Ist Ihr Kind älter als die allgemeine Einführung einer Steuer-Identifikationsnummern (seit 2008) oder haben Sie die Steuer-Identifikationsnummern Ihres Kindes verlegt, können Sie mit dem Eingabeformular im Internetportal des Bundeszentralamts für Steuern um erneute Zusendung bitten. Sie erhalten dann einen Brief mit der Nummer.
Eltern finden ihre Steuer-Identifikationsnummern auf der Lohnsteuerbescheinigung ihres Arbeitgebers oder im Einkommenssteuerbescheid. Fehlt auch diese Nummer, können Eltern ebenfalls über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern gehen.
Quelle: infranken.de vom 12.11.2015
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