Vor drei Jahren schaffte Connecticut die Todesstrafe ab. Nun lässt das höchste Gericht des Bundesstaats im Fall von elf verbleibenden Todeskandidaten Gnade walten: Eine Hinrichtung sei zu diesem Zeitpunkt verfassungswidrig.
Das höchste Gericht in Connecticut hat die Ausübung der Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt. Laut der Verfassung des Bundesstaats sei die Todesstrafe grausam und eine unverhältnismäßige Bestrafung, so das Urteil. Aus diesen Gründen sei eine Hinrichtung verfassungswidrig.
Damit bestätigte das Gericht einen Beschluss, wonach die Todesstrafe 2012 in Connecticut abgeschafft wurde. Allerdings galt dies bislang nur für Verbrechen, die nach dem Beschluss verhandelt wurden.
Derzeit sitzen in den Todestrakten des Bundesstaats noch elf Häftlinge, die vor der Gesetzesänderung zum Tode verurteilt wurden. Sie werden nun verschont.
gam/AP
Quelle: Spiegel-online vom 13.08.2015