Frankfurt. Möglicherweise muß sich der unter #Terrorverdacht stehende Bundeswehroffizier Franco A. doch nicht vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) wegen der Vorbereitung eines Anschlags verantworten. Das OLG hat nun entschieden, das Hauptverfahren nicht vor dem Staatsschutzsenat gegen den 29-Jährigen zu eröffnen. In einer Pressemitteilung heißt es, es fehle ein hinreichender Tatverdacht für die vorgeworfene Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig und der Generalbundesanwalt kann noch Beschwerde einlegen. Für die weiteren Anklagepunkte, die nicht in die Zuständigkeit des OLG fallen, wird dann ein Verfahren vor dem #Landgericht Darmstadt eröffnet.
Zwar kommt das OLG zu dem Schluß, daß sich A. zwei Pistolen, Gewehre und 51 Sprengkörper beschafft und aufbewahrt hatte, allerdings sei der Entschluß, eine schwere staatsgefährdende Straftat zu begehen, nicht überwiegend wahrscheinlich. A. habe schon seit Juli 2016 Waffen und Sprengstoff besessen und mögliche Opfer und einen Tatort ausspioniert, aber dennoch keinen Anschlag verübt. Dem Oberleutnant wurde vorgeworfen, aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag geplant zu haben und die Schuld an diesem auf Asylbewerber lenken zu wollen. Dafür hätte er sich unter falscher Identität als Asylbewerber aus Syrien registriert, auch für diese Pläne fehlen konkrete Beweise. (tw)
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Quelle: zuerst.de vom 08.06.2018