Jugendgericht „bestraft“ 20-jährigen Syrer mit Fußballspielen – Acht-Zentimeter-Hals-Schnitt nicht tief genug für Bewährungsstrafe

Von Steffen Munter 05. July 2018 Aktualisiert: 05. Juli 2018 13:38

Die ganze Härte des Rechtsstaates? Fußball-Spielen als „Strafe“ für einen syrischen Messer-Schwinger nach blutigem Drogenstreit – mit Lerneffekt inklusive.

Nicht einmal eine #Jugendstrafe ereilte den zur Tatzeit 20-jährigen syrischen Messerschwinger aus Plön, der im rund 30 Kilometer entfernten Kiel wegen Drogenschulden um die 20 Euro ihm gegenüber zustach.

Eine Verwarnung wegen gefährlicher Körperverletzung, drei Monate Drogenkontrolle, Beratungsgespräche und Fußballtraining: Das waren die harten Reaktionen des Rechtsstaates und in diesem Fall einer zahnlosen #Justiz.

„Ich schlachte dich ab!“

Der junge Syrer hatte am 20. Juli 2017 an der Kieler Hörn bei einem Landsmann Drogenschulden eingefordert und diesem dabei eine achteinhalb Zentimeter lange Schnittwunde am Hals zugefügt.

Laut „Kieler Nachrichten“ soll ein Zeuge des Vorfalls gehört haben, dass der Täter gesagt habe: „Ich schlachte dich ab!“ Dies ließ sich später jedoch nicht bestätigen.

Allerdings ermittelte die Kriminalpolizei zu Anfang deswegen sogar wegen versuchten Mordes.

Ein 27-jähriger Iraker soll das Opfer bei der Tat festgehalten haben. Auch dies konnte vor Gericht nicht erhärtet werden. Der Mitangeklagte wurde freigesprochen.

Was lernt der Täter aus seiner „Bestrafung“?

Da der Wohnsitz des Täters in einer Flüchtlingsunterkunft in der SPD-regierten 9.000-Einwohner-Kreisstadt in Schleswig-Holstein, zu finden war, ergab sich auch die Zuständigkeit des Plöner Gerichts.

Der Angreifer selbst sprach davon, dass er den Gegner im Streit um die Drogen nur „aus Versehen“ am Hals verletzt habe.

Die Verteidigung wollte gar Notwehr nicht ausschließen und plädierte auf Freispruch.

Die Staatsanwältin sah zwar einen „gezielten Stich in Richtung Hals“, forderte aber auch nur ein Jahr und vier Monate Jugendstrafe – auf Bewährung.

Letztendlich wollte das Jugendschöffengericht in Plön in seinem Urteil feststellen, dass die Schnittwunde am Hals des Opfers nicht allzu tief gewesen und die Tat „kein Kapitalverbrechen“ sei. Weiterhin sei der Angriff im Streit um Drogen weder zielgerichtet noch akut lebensgefährlich gewesen. Deshalb sei die Verhängung einer Jugendstrafe nicht erforderlich, hieß es aus dem Gerichtssaal in Plön.

Das Gericht empfand es als hinreichende Warnung, dass der Syrer sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen sei.

Messer-Attacke wegen knapp 20 Euro

Das Opfer hatte bei dem Syrer Drogenschulden gemacht. Von 16 bis 18 Euro war die Rede. Außerdem habe er  beleidigende Kommentare auf Facebook gepostet, hieß es in dem Urteil.

Was der Prozess nicht klären konnte: Wer genau wem etwas schuldete, wer wen beleidigt hatte und wer die Tatwaffe mitgebracht hatte.

Um dem jungen Flüchtling nun eine drogen- und gewaltfreie Zukunft zu ermöglichen, ordnete das Jugendgericht regelmäßige Urinkontrollen an. Zudem sollen den jungen Syrer therapeutische Gespräche und eine Berufsberatung unterstützen. In diesem Sinne wurden ihm auch vier Trainingseinheiten Sport verordnet. Sollte er sich weigern, würden ihm vier Wochen Beuge-Arrest drohen, so die „Kieler Nachrichten“ weiter.

Um ihm den friedlichen Umgang mit Regeln, Ordnung und Konflikten zu vermitteln, wurde ihm über einen längeren Zeitraum Fußballtraining im rund 12 Kilometer von Plön entfernten Bad Malente angedacht.
Bleibt zu hoffen, dass niemand dem jungen Mann den Ball abnimmt …

Quelle: Epoch Times vom 05.07.2018

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Ulla
Ulla
5 Jahre zuvor

Wer erlöst uns von solchen Volldeppen-Richtern?
Man fasst es einfach nicht mehr was hier abgeht. Schiebt den Drecksack ab nach Syrien.

Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor

Ein weiterer Beweis, die Synapsen der Justizhomos sind nicht durchleitungsfähig !