Tübingen: 31-Jähriger Somalier nach versuchter Vergewaltigung festgenommen

Schneller Fahndungserfolg nach Sexualdelikten

 

Die Polizei meldet einen schnellen Fahndungserfolg: Nach einer versuchten Vergewaltigung und einer sexuellen Belästigung in Tübingen in der Nacht zum Dienstag hat sie einen 31-Jährigen festgenommen.

11.07.2018

Nach zwei Sexualdelikten in der Nacht zum Dienstag nahm die Polizei einen 31-Jährigen fest. Gegen den bereits wegen anderer Delikte bekannten somalischen #Asylbewerber aus dem Landkreis Esslingen ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen nun wegen des dringenden Verdachts der versuchten #Vergewaltigung und der #sexuellen Belästigung.

Laut den Ermittlern traf er kurz nach 1 Uhr am Tübinger Bahnhof auf eine 23-jährige Frau, die sich zu Fuß auf dem Heimweg befand. Nach einem kurzen Wortwechsel ging die Frau über die Europastraße in Richtung Derendinger Allee, wohin ihr der Mann folgte. Als er ihr immer näher kam und sie ankündigte, die Polizei zu alarmieren, soll er mehrfach auf sie eingeschlagen haben, bis sie zu Boden ging. Anschließend habe er mit Gewalt versucht, sie auszuziehen. Die 23-Jährige wehrte sich und rief um Hilfe. Zwei Passanten hörten die Schreie, der Angreifer floh. Die Frau wurde leicht verletzt. Obwohl die Polizei sofort alarmiert wurde, entkam der bis dahin unbekannte Angreifer zunächst.

Gegen 2.45 Uhr rief der Wirt einer Gaststätte in der Mühlstraße die Polizei: In dem Lokal sei eine junge Frau sexuell belästigt worden, ein Mann habe ihr an den Po gefasst und sei nun auf dem Weg in Richtung Neckarbrücke. Der sofort anrückenden Streifenwagenbesatzung gelang es, den 31-Jährigen, auf den die zu beiden Fällen vorliegende Personenbeschreibung zutraf, noch in der Mühlstraße festzunehmen.

Die weiteren Ermittlungen erhärteten den Tatverdacht gegen den Festgenommenen in beiden Fällen. Er soll im Laufe des Mittwochs dem Haftrichter vorgeführt werden.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zu den Straftaten und zu der Frage, ob der 31-Jährige möglicherweise für weitere Delikte als Verdächtiger in Betracht kommt, dauern noch weiter an.

Quelle: Schwäbisches Tagblatt vom 11.07.2018

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Ulla
Ulla
5 Jahre zuvor

Warum läuft der Dreckskerl noch frei rum wenn er schon andere Delikte auf dem Kerbholz hat? Ein Deutscher wäre im Knast.

Birgit
5 Jahre zuvor

Schon wegen anderen Delikten bekannt ?

Abschieben, dieses Mistvieh, sofort ! Es reicht uns, wir dulden die verordnete Sauerei nicht mehr ! Da kann das Mordsel auf und nieder hüpfen, nein, wir schaffen das nicht !