Döbeln – Justiz„Reichsbürger“ aus Döbeln sorgt für großen Aufwand im Amtsgericht

12:01 22.07.2018
Ein sogenannter Reichsbürger hat für großen Aufwand im Amtsgericht Döbeln gesorgt. Aber der Prozess verlief anders, als gedacht.
Ein sogenannter Reichsbürger hat für großen Aufwand im Amtsgericht Döbeln gesorgt. Aber der Prozess verlief anders, als gedacht. Quelle: dpa
 

Döbeln – Warten auf Godot und viel Lärm um nichts. An diese Theaterstücke von Samuel Becket und William Shakespeare fühlte sich erinnert, wer neulich das Amtsgericht Döbeln besuchte. Am Eingang kontrollierte der Wachtmeister die Besucher, vorm Sitzungssaal der Sicherheitsdienst. Es galt zu verhindern, das Aufnahmegeräte in den Sitzungssaal gelangen: Mobiltelefone mit Kamera, Knopflochkameras, Diktiergeräte und ähnliches. Denn der Angeklagte leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und glaubt, die Gerichte sind für ihn nicht zuständig. „Reichsbürger“ hat sich als Bezeichnung dieser Staatsleugner eingebürgert. In der Vergangenheit nutzten sie Gerichtsverhandlungen als Bühne, um ihre Weltsicht und kruden Rechtsansichten zu verbreiten und das aufzuzeichnen. Da landeten schon mal Fotos und Filmaufnahmen von Gerichtsverhandlungen im Internet. Logisch, dass die Justiz jetzt verstärkt zeigt, wer die Lufthoheit in den Gerichten hat.

 

Masche immer ähnlich

Nicht zum ersten Mal lag dem Döbelner zur Last, Behördenmitarbeiter genötigt zu haben. In einem anderen Verfahren hatte ihn Strafrichter Janko Ehrlich vor einem Jahr verurteilt, weil er einer Mitarbeiterin des Landratsamtes Mittelsachsen gedroht hatte, dass sie 1800 Euro an ihn zahlen müsse und er sie mit einer Million Euro in ein Schuldenregister in den Vereinigten Staaten eintragen lasse. Außerdem müsse sie Verzugszinsen in Form von einer Feinunze Währungsgold zahlen. Grund für die Schreiben war ein Bußgeld, dass das Landratsamt erlassen hatte, weil der Mittsechziger über sechs Monate keine Beiträge zur privaten Pflegeversicherung gezahlt hatte. Mit seinen Schreiben wollte er die Amtsmitarbeiterin dazu bringen, den Bußgeldbescheid zurückzunehmen. Rechtlich hat er ihr also mit einem empfindlichen Übel (1800 Euro, Eintrag ins Schuldenregister, Feinunze Währungsgold) gedroht, um sie zu einer Handlung, deren Duldung oder Unterlassung zu zwingen. So in der Art sind übrigens auch die jetzigen Tatvorwürfe.

 

 

Schornsteinfeger auch schon betroffen

Weil bei Nötigung auch der Versuch strafbar ist, verurteilte Strafrichter Ehrlich den Mann damals zu 40 Tagessätzen á acht Euro Geldstrafe. Der Mittsechziger brachte eine einschlägige Vorstrafe mit. 2014 hatte er dem Landratsamt Mittelsachsen gedroht, mit aller Gewalt zu verhindern, dass ihm der Schornsteinfeger zwangsweise die Heizungsanlage wartet. Das hatte der Mann dem Schornsteinfeger zunächst verweigert, weswegen die Behörde die Wartung der Heizung dann von Amts wegen anordnete.

 

Stundenlang krude Erklärungen

Im Prozess vor einem Jahr las der Staatsleugner eine Stunde lang eine krude wirkende Erklärung vor. So, wie er sich damals gab, ist die Bundesrepublik für ihn eine GmbH, Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung gelten für ihn nicht. „Reichsbürger“ will er auch nicht genannt werden und erst recht kein Nazi sein. Er habe die preußische Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit „deutsch“ gehe auf die Nazi-Diktatur zurück.

 

 

Strafbefehl für schwänzenden Angeklagten

Krude Reden mit kaum nachvollziehbar aneinandergereihten juristischen Fachbegriffen hörte das Gericht diesmal aber nicht. Wie bei „Warten auf Godot“ erschien die Hauptperson nicht. Die Strafe gab es trotzdem: 60 Tagessätze Geldstrafe wegen versuchter Nötigung. Dieses schriftliche Urteil bekommt der Mann als Strafbefehl nach Hause geschickt und kann dagegen Einspruch einlegen. Dann gibt es wieder eine öffentliche Hauptverhandlung mit Einlasskontrollen. Diese zu organisieren, bedeutet einigen Aufwand für das Amtsgericht. Neulich waren sie viel Lärm um nichts.

 

Sind wir alle bei der Müllabfuhr?

Auf die irrige Annahme, die Bundesrepublik sei eine GmbH und damit eine Firma, kommen die Staatsleugner, weil die BRD eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung betreibt. Diese wickelt Finanzgeschäfte für den Staat ab. Die Bundesbürger seien demnach Angestellte dieser BRD-GmbH. Heißt ja auch Personalausweis und nicht Personenausweis… Nach dieser Logik wären die Mittelsachsen übrigens alle bei der Müllabfuhr beschäftigt, weil der Landkreis die Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH betreibt. Weil sich die „Reichsbürger“ genannten Staatsleugner extrem radikalisieren können, beobachtet sie auch in Sachsen der Verfassungsschutz. Der Nachrichtendienst rechnet der Staatsleugner-Szene in Mittelsachsen 121 bis 150 Personen zu. Mehr gibt es nur im Landkreis Zwickau und in Dresden.

Von daz

Quelle: Leipziger Volkszeitung (LVZ) vom 22.07.2018

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
5 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Birgit
5 Jahre zuvor

So ein geistiger Müll !!!

Selbstverständlich ist die BRiD keine GmbH, sondern eine von der UN-lizensierte Treuhandverwaltung mit untergeordneten GmbH’s.

Und staatlich ist dieser Konstrukt auf keinen Fall.
Oder kann mir die Gründungsurkunde der BRD vorgelegt werden ?

Geht nicht, denn auf einem Staatsgebiet, welches bereits einen Eigentümer
( nicht Besitzer ) hat, kann kein Staat gegründet werden. Also wird hier Usurpation betrieben und die Kuh fleißig gemolken. Völkerrechtlich ein Verbrechen, welches die Bediensteten zu tragen haben.

Die Schmierfinken der Lügenpresse mögen weiter solche Artikel schreiben, damit bekunden sie nur ihr geistiges Niveau.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Ob man hingeht oder nicht, ist egal. Der [Beschluss](es ist ein Hinweis) steht fest. Rückweisung machen: Dies ist eine Rückweisung, diese ist nicht zu werten oder auszulegen, noch sonst weder Art in einen fiktiven Rechtszustand gegen mich als Kläger zu beugen!
Es gilt rechtssicher Art. 17 Abs. 3 d DSGVO vom 25. 06. 2018
32001R0045 Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr. Sie haben meine Daten nach EU Recht nicht zu besitzen!
DIE doofis in Brüssel als juristische Person, haben uns in eine natürliche Person versetzt. Die Schreibmaschine hat geurteilt. Abwarten wann die das DSGVO ungültig machen. Die doofis tun schon so als gäbe es das DSGVO nicht!

Annette
Annette
5 Jahre zuvor

Die Medien beugen sich vor der eingesetzten Verwaltung und schreiben diffamierend gegen die Wahrheit in der Sache KEIN STAAT AUF DEM BODEN EINES BESTEHENDEN STAATES.

Wer die BRD leugnet, irrt sich, denn die BRD ist nun einmal da. Die GmbH und die 65 Geschäftsteile in Delaware und so weiter, sind noch nicht bestätigt. Ebenso fehlt der unumstößliche Beweis, daß Genscher die BRD abgemeldet hat.
Fakt ist aber, daß seit ca. 2007 alle Behörden eine D-U-N-S Kennziffer haben müssen, Kommunen eine Eröffnungsbolanz vorzuweisen haben und sogar der (hier mitlesende staatenlose) Verfassungsschutz als FIRMA in internationalen Firmengegistern gelistet ist. Hier ist nichts mehr hoheitlich; doch, das nicht handlungsfähige Deutsche Reich und das zu reanimieren ist das Ziel.

Birgit
5 Jahre zuvor
Reply to  Annette

Doch der Beweis ist da ! Genscher hat die 1.NGO Bundesrepublik abgemeldet und dafür die 2.NGO Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Ganz einfacher Trick, man muß nur darauf kommen.