Asyl gefordert: Abschiebung eines mehrfach verurteilten Gewaltverbrechers in die Türkei gescheitert

31. July 2018 Aktualisiert: 31. Juli 2018 16:26

Ein 25-jähriger Gewaltverbrecher sollte in sein Heimatland, die Türkei, abgeschoben werden. Seine Anwältin stellte im letzten Moment einen Asylantrag.

Am Montag wurde die Abschiebung eines bereits mehrfach verurteilten Straftäters in die Türkei verhindert. Der Türke Umut D. stellte offenbar im letzten Moment einen Asylantrag in Deutschland. Die „Berliner Morgenpost“ berichtete.

 

Demnach sollte der 25-Jährige, der wegen schwerer Gewaltverbrechen vorbestraft ist, in sein Heimatland – in dem kein Krieg herrscht – abgeschoben werden.

Umut D. wurde dem Bericht zufolge in seiner Wohnung in Köpenick von den Polizisten überwältigt und zum Flughafen Tegel gebracht. Von dort aus sollte er in die Türkei geflogen werden.

„Am vergangenen Montag sollte eine Person türkischer Herkunft von Berlin-Tegel in die Türkei geflogen werden“, bestätigte ein Sprecher der Bundespolizei der Zeitung. Doch die Anwältin des Mannes hat die Abschiebung mit einem Asylantrag im letzen Moment verhindert. Der Gewaltverbrecher ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß.

Der „Berliner Morgenpost“ zufolge wurde Umut D. als 18-jähriger bereits wegen versuchten #Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher #Körperverletzung zu einer dreijährigen Jugendstrafe verurteilt. Daraufhin folgte eine weitere Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Straftaten ereigneten sich in Berlin.

Die Strafen für beide Taten wurden zusammengeführt und Umut D. zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Jetzt sollte der kriminelle Türke schließlich abgeschoben werden, was seine Anwältin erfolgreich verhindern konnte.

„Jeder hat das Recht, einen Asyl­antrag zu stellen“, sagte eine Sprecherin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur „Berliner Morgenpost“. Das Amt sei „verpflichtet, jeden Antrag einzeln zu prüfen.“ Wie lange das Asylverfahren nun dauern wird, ist unklar.

Offiziellen Angaben zufolge lebten mit dem Stand Ende Februar dieses Jahres 44.030 rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in Berlin. Ende Mai wurden 12.085 Personen als „vollziehbar ausreisepflichtig“ erfasst. Bis Ende Mai 2018 hat das Land Berlin 322 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben. (so)

Quelle: Epoch Times vom 31.07.2018

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