Bundesregierung muss zum Staatsangehörigkeitsausweis Stellung beziehen – sind Wahlen illegal?

 

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Deutschland, ein Irrenhaus? (Foto: Collage)

Die Sache mit dem sogenannten „Gelben Schein“ wird nun Gegenstand einer Anfrage der #AfD an die Bundesregierung, die dazu Stellung beziehen muss. Zuvor hatte bereits das baden-württembergische Innenministerium auf eine Anfrage des grünen Abgeordneten Daniel Lede Abal festgestellt, dass der „Staatsangehörigkeitsausweis das einzige Dokument sei, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich sei, verbindlich festgestellt werden könne (§ 30 StAG).

In der aktuellen Anfrage heißt es: „Der deutsche Reisepass und Personalausweis seien kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“.

Besonders interessant dürfte die Antwort der Bundesregierung auf die Auswirkungen für die Teilnahme an Wahlen ausfallen:

Gemäß § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetzes gilt: „Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, …“Gemäß Artikel 116 Absatz 1 GG gilt: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt …“.

Demzufolge ist sowohl für eine rechtmäßige Landtagswahl, also auch für eine rechtmäßige Bundestagswahl der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich. Vor diesem Hintergrund ist nach Ansicht der Fragesteller fraglich, wie denn die deutsche Staatsangehörigkeit der Wahlberechtigten festgestellt werden kann, wenn lediglich der Besitz des Staatsangehörigkeitsausweises die deutsche Staatsangehörigkeit nachweist.

Hier der Fragenkatalog:

In ähnlicher Sache hatte die Bundesregierung bereits 2015 festgestellt, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen sei, sondern als Völkerrechtssubjekt nach wie vor bestehe und mit der BRD identisch sei. Einen Rechtsnachfolger gäbe es nicht. Die entsprechende Anfrage war von der Linksfraktion gestellt worden.

Quelle: DieUnbestechlichen

Quelle: journalistenwatch.com vom 03.08.2018

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elfes
elfes
5 Jahre zuvor

Ist doch schon längst durch beantwortet mit den üblichen Schwurbeleien. Nichtssagend, ausweichend

Birgit
5 Jahre zuvor

Die Treuhandverwaltung Bundesrepublik ist nicht identisch mit Deutschland, sondern teilidentisch. Dieser Konstrukt hat Staatsaufbaumängel !
Dies wurde international festgestellt und festgelegt. Es handelt sich also um die 2.NGO Bundesrepublik in Deutschland.

Diese Nichtregierungsorganisation betreibt Usurpation auf Deutschem Boden. Sie hält ihn widerrechtlich besetzt und blutet die Deutsche3n Völker aus.!
Diese Gebilde darf sich nicht Deutschland nennen, sondern nur Bundesrepublik Deutschland. Auch das ist von den Alliierten für die zwei zusammengelegten Wirtschaftsgebiete fest gelegt.

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Dieser Grund und Boden hat einen Eigentümer, den nicht untergegangenen Staat Deutsches Reich.

Wir, die indigenen Völker der Deutschen, die über 5 Millionen eingetragenen Selbstverwalter und die Besitzer des sogenannten gelben Scheines nach RuSTAG 1913, sind die Rechtnachfolger und damit Eigentümer des Geltungsbereiches Deutsches Reich.

Die Matrix Bundesrepublik in Deutschland ist nur Besitzer, da sie dieses Gebiet besetzt hält !
Halten wir uns doch an Begrifflichkeiten !!!!!!!!!

Alle Wahlen sind damit ungültig, da nur die Deutschen wählen dürfen und dies auch nach dem Provisorium GG !

Die Verbrecherorganisation Bundesrepublik in Deutschland wurde von uns längst abgewählt ! Aber diese Parasiten machen einfach weiter !

Nicht mehr lange, Herrschaften. Schaun wir mal, sprach der Blinde !