Siedepunkt konstitutioneller Zwangsbeglückung bald erreicht

 

Bildergebnis für Besatzungsrecht

Berlin/München (ADN). Der Streit um die Kompetenzen im System der bundesdeutschen Gewaltenteilung hat gegenwärtig Hochkonjunktur. Entfacht hat ihn der Fall Sami A. und das für den Normal-Bürger nicht durchschaubare Zuständigkeitswirrwarr zwischen staatlichen Verwaltungen und der Justiz. So deutlich wie die Präsidentin des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts hat schon lange niemand aus höheren Justizkreisen laut über im Rechtsstaat begangenen Verfehlungen nachgedacht.

Und das 70 Jahre nachdem am Herrenchiemsee im kleinen Kreis von 33 juristischen Sachverständigen und im Auftrag der westlichen alliierten Siegermächte an einem Grundgesetz zu basteln begonnen wurde.

Über damals als vorläufig auf den Weg gebrachte Grundgesetz wurde zu keinem Zeitpunkt bis heute demokratisch vom Volk abgestimmt. Wenige Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Deutschen dazu nicht für würdig und befähigt befunden.

Nun sind sieben Jahrzehnte vergangen und dennoch sind die Deutschen immer noch nicht reif genug. Das Provisorium Grundgesetz gilt trotzdem weiter. Die beste Gelegenheit eine vom Volk direkt verabschiedete Verfassung in Kraft setzen zu lassen, wurde 1990 nicht nur versäumt, sondern systematisch verhindert.

Grund ist der kometenhaft schnelle Beitritt der DDR zur BRD. Obwohl das Grundgesetz ausdrücklich für den Fall einer deutschen Wiedervereinigung das Erarbeiten und Verabschieden einer neuen gesamtdeutschen Verfassung vorsah, wurde das sabotiert. Mangel an Zeit war das Hauptargument. Das Zeitfenster der Geschichte sei angeblich zu klein gewesen, um eine lange und aufwendige Verfassungsdiskussion vom Zaune zu brechen. So werden die Bürger auf die bewährte ganz spezielle Art weiter unmündig gehalten. Die substantiellen Schwächen dieses Systems werden relativiert und beschönigt.

In einem Kommentar fügt dem am letzten Sonnabend der Chefredakteur der Zeitung „Die Welt“, Ulf Poschardt, eine neue Nuance hinzu. Seine Beschwichtigungsformel bezogen auf die gegenwärtig lautstärkste Diskussion in Sachen Migration lautet: „Die maue Akzeptanz der Flüchtlingspolitik korrespondiert mit dem Mangel an Zutrauen in das Funktionieren des Rechtsstaates – Geschichten von Intensivstraftätern, die nie einfahren, Verbrechen von längst Abzuschiebenden, die grotesken Pannen bei Anis Amri.

Im Rechtsstaatlichen aber begegnet dem Bürger ein universalistischer Kosmos“. Ihm gelte es unbedingt zu folgen, nicht nur wenn es genehm ist. Er rät zum Nachschärfen des Rechtsstaates, wo er nicht richtig funktioniert – auch bei der organisierten Kriminalität.  In der Regel gelte, dass die Gesetze gut sind, aber kompromisslos angewandt werden müssten. Poschardts Empfehlungen bringen die Volksseele entweder zum Resignieren oder zum Kochen. Der Siedepunkt dieser Art konstitutioneller Zwangsbeglückung in der Bevölkerung ist bald erreicht. ++ ju/mgn/18.08.18 – 210)

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 18.08.2018

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Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor

Der Siedepunkt ist überschritten. Es kocht bereits !!!!!!!!!!!!!!!!!

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Wenn der Topf überkocht wirds grauslig. Verlasst euch drauf.

markus
markus
5 Jahre zuvor

DIE AUSERWÄHLTEN WOLLEN GENAU DAS “ CHAOS “

UND WIE DER PHOENIX AUS DER ASCHE WERDEN SIE DIE LÖSUNG ANBIETEN !

N W O , PIEP , PIEP , PIEP WIR HABEN UNS ALLE LIEB

LEIDER SIND DIE MEISSTEN ZU DUMM UND IGNORANT DAS ZU VERSTEHEN !

DESWEGEN WIRD ALLES SO KOMMEN WIE SIE ES SCHON VOR 3000 JAHREN

AUFGESCHRIEBEN HABEN ( FÜNF BÜCHER MOSE , TALMUD …………. )

DER SEHENDE GOY