Berichte: Türkei baut Mauer an syrischer Grenze

14. August 2015

Die Türkei hat mit dem Bau einer Mauer an der Grenze nach Syrien begonnen. Auch ein Graben wird ausgehoben und das Grenzgebiet rund um die Uhr beleuchtet. Damit will Ankara Kämpfer der ISIS-Gruppe davon abhalten, unbemerkt ins Land zu gelangen.

Das türkische Militär hat angeblich mit dem Bau einer Betonmauer entlang der südlichen Grenze nach Syrien begonnen. Die Mauer soll drei Meter hoch und zwei Meter dick sein, die Bauarbeiten beginnen in der südtürkischen Provinz Hatay, direkt gegenüber dem nordsyrischen Dorf Atmeh. Zudem soll ein 365 Kilometer langer Graben entlang der Grenze ausgehoben und Flutlicht installiert werden.

Mithilfe der Mauer will die türkische Regierung angeblich Kämpfer der ISIS-Gruppe davon abhalten, ins Land einzudringen, meldet der Business Insider. Laut dem Bericht haben die USA bereits ihre Zusammenarbeit mit türkischen Behörden angeboten, die 900 Kilometer lange Südgrenze zu sichern.

„Kritische Abschnitte der Grenze sind identifiziert worden. Diesen Bereichen wird die höchste Priorität gegeben und die Maßnahmen werden mit allen technischen Möglichkeiten umgesetzt“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident Bülent Arınç während einer Pause in einer Kabinettssitzung am Mittwoch gegenüber Reportern.

Die Türkei setzt rund 40.000 Soldaten zur Sicherung der Grenzen nach Syrien, Irak, Iran, Armenien, Georgien, Griechenland und Bulgarien ein. Ein Großteil davon wird nun an die syrische Grenze verlagert, heißt es.

Quelle: gegenfrage.com vom 14.08.2015

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Amt- Gemeinde Neuhaus i.W.
Amt- Gemeinde Neuhaus i.W.
8 Jahre zuvor

Die Gemeinde Neuhaus i.W. macht folgende Bekanntmachung:

Das Buch Gemeindeaktivierung: http://workupload.com/file/fLvGyBNc

1. In den aktivierten Gemeinden können keine Zwangshypotheken auf Immobilien erhoben werden. (Siehe Lastenausgleich 1952 mit 50 % Zwangshypothek plus Zinsen ca. 100 % des Gebäudewertes)

2. Es gilt in den aktivierten Gemeinden der Rechtstand des Jahres 1914 und damit sind die aktivierten Gemeinden schuldenfrei und nicht an die Handelsverträge (wie z.B. NATO, TIPP, ESM usw.) gebunden !

3. In der aktivierten Gemeinde gilt der Schutz der HLKO, des internationalem deutschen Recht und der internationalen Handelsverträge. Diesen Schutz genießen Bundesbürger nicht !

Es können seit dem 2+4 Vertrag in diesem Land zwei Rechtskreise bestehen. Erstens der Rechtskreis der Verwaltung der Alliierten zur Besetzung nach dem WK I die BRD-Verwaltung und zweitens der Rechtskreis der Staatlichkeit. Den Rechtskreis der Staatlichkeit kann der Souverän als Staatsangehöriger eines Bundesstaates wie z.B. das Kgr. Preußen durch Aktivierung der Gemeinde aus der Zeit vor 1914 schaffen. Das hat die Gemeinde Neuhaus i.W. / Amt Neuhaus i.W. im April 2013 allen Alliierten der UNO und allen Behörden der handelsrechtlich organisierten BRD mitgeteilt.
Warum wurden alle Behörden der BRD nach dem 2+4 Vertrag in das Handelsrecht geführt ?

Warum wurde der Art. 23 GG (Geltungsbereich) ersatzlos vom amerikanischen Außenminister Baker als Hauptalliierter gestrichen ?

Warum wurde durch die Bereinigungsgesetze der Jahre 2006, 2007 und 2010 allen „Gesetzen“ der Geltungsbereich und damit die Gültigkeit genommen ?

Warum steht in der Personalausweisverordnung das man einen Ausweis besitzen muß und nicht welchen ?

Warum laufen alle Hausversicherungsverträge über die Bewertung des Jahres 1914 ?

„Deutschland“ wird von den Alliierten im SHAEF-Vertrag Art. 52 von 1944 wie folgt definiert: „Deutschland ist das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937.“

Die Besatzung des Jahres 1945 wurde aufgehoben, nicht aber die Besatzung des Jahres 1918. Deshalb gibt es jetzt zwei Rechtskreise. Die BRD-Behörden verwalten deren freiwillige Mitglieder und der Souverän mit der jeweiligen Bundesstaatsangehörigkeit wie z.B. Kgr. Preußen hat die Möglichkeit sich selbst über die aktivierte Gemeinde zu verwalten.

Artikel 7 (1) des 2+4 Vertrages von 1990:
„Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.“ (1918 waren es beim Waffenstillstand drei Mächte)

Weitere Informationen finden sich in unseren YouTube Filmen:
Gemeindeaktivierung: https://www.youtube.com/watch?v=UeniO41W_Bo