Münchner Sozialpädagoge: Pflege ist Schicksalsfrage der Nation – Hohes Wachstum der Sterbehilfe in Flandern

Berlin/München, 13. August 2015 (ADN). “Seit 20 Jahren gehen wir mit einem Schrittchen in die richtige Richtung. Es ist immer besser als gar nichts. So etwas können Sie nur mit einer Gruppe machen, wo kein Widerstand kommt”. So empört sich der Pflegekritiker, Sozialpädagoge und Buchautor Claus Fussek am Donnerstag im Deutschlandfunk über die soeben im Deutschen Bundestag beschlossene Pflegereform. Nötig sei in der Pflege eine ganz andere Dimension. Das müsse Schicksalsfrage der Nation sein. Im System befinde sich genügend Geld. Bei den Angehörigen und den Pflegebedürftigen komme nur zu wenig an. Wenn man dieses Thema nicht endlich in den Griff kriege, dann werde in diesem Land sehr bald offensiv und ehrlich über aktive Sterbehilfe reden müssen, weil niemand mehr da sei, der pflegt.

Dass andernorts bereits sehr viel drastischere Entwicklungen vonstatten gehen, darüber berichtete zu Wochenbeginn “The Wall Street Journal”. Am Dienstag erläuterte das US-amerikanische Blatt aus den Benelux-Ländern über eine neue Studie, die ein “Anwachsen der Euthanasie” in Flandern nachweist. im Jahr 2007 seien 1, 9 Prozent der Verstorbenen auf diese Weise ins Jenseits gekommen. 2013 hätte diese Quote bereits 4, 9 Prozent betragen. Die Zahl der Anträge auf Sterbehilfe habe in diesem Zeitraum von 55 auf 75 Prozent zugenommen. ++ (gs/mgn/13.08.15 – 172)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 14.08.2015

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
1 Kommentar
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Amt- Gemeinde Neuhaus i.W.
Amt- Gemeinde Neuhaus i.W.
8 Jahre zuvor

Die Gemeinde Neuhaus i.W. macht folgende Bekanntmachung:

Das Buch Gemeindeaktivierung: http://workupload.com/file/fLvGyBNc

1. In den aktivierten Gemeinden können keine Zwangshypotheken auf Immobilien erhoben werden. (Siehe Lastenausgleich 1952 mit 50 % Zwangshypothek plus Zinsen ca. 100 % des Gebäudewertes)

2. Es gilt in den aktivierten Gemeinden der Rechtstand des Jahres 1914 und damit sind die aktivierten Gemeinden schuldenfrei und nicht an die Handelsverträge (wie z.B. NATO, TIPP, ESM usw.) gebunden !

3. In der aktivierten Gemeinde gilt der Schutz der HLKO, des internationalem deutschen Recht und der internationalen Handelsverträge. Diesen Schutz genießen Bundesbürger nicht !

Es können seit dem 2+4 Vertrag in diesem Land zwei Rechtskreise bestehen. Erstens der Rechtskreis der Verwaltung der Alliierten zur Besetzung nach dem WK I die BRD-Verwaltung und zweitens der Rechtskreis der Staatlichkeit. Den Rechtskreis der Staatlichkeit kann der Souverän als Staatsangehöriger eines Bundesstaates wie z.B. das Kgr. Preußen durch Aktivierung der Gemeinde aus der Zeit vor 1914 schaffen. Das hat die Gemeinde Neuhaus i.W. / Amt Neuhaus i.W. im April 2013 allen Alliierten der UNO und allen Behörden der handelsrechtlich organisierten BRD mitgeteilt.
Warum wurden alle Behörden der BRD nach dem 2+4 Vertrag in das Handelsrecht geführt ?

Warum wurde der Art. 23 GG (Geltungsbereich) ersatzlos vom amerikanischen Außenminister Baker als Hauptalliierter gestrichen ?

Warum wurde durch die Bereinigungsgesetze der Jahre 2006, 2007 und 2010 allen „Gesetzen“ der Geltungsbereich und damit die Gültigkeit genommen ?

Warum steht in der Personalausweisverordnung das man einen Ausweis besitzen muß und nicht welchen ?

Warum laufen alle Hausversicherungsverträge über die Bewertung des Jahres 1914 ?

„Deutschland“ wird von den Alliierten im SHAEF-Vertrag Art. 52 von 1944 wie folgt definiert: „Deutschland ist das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937.“

Die Besatzung des Jahres 1945 wurde aufgehoben, nicht aber die Besatzung des Jahres 1918. Deshalb gibt es jetzt zwei Rechtskreise. Die BRD-Behörden verwalten deren freiwillige Mitglieder und der Souverän mit der jeweiligen Bundesstaatsangehörigkeit wie z.B. Kgr. Preußen hat die Möglichkeit sich selbst über die aktivierte Gemeinde zu verwalten.

Artikel 7 (1) des 2+4 Vertrages von 1990:
„Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.“ (1918 waren es beim Waffenstillstand drei Mächte)

Weitere Informationen finden sich in unseren YouTube Filmen:
Gemeindeaktivierung: https://www.youtube.com/watch?v=UeniO41W_Bo

1
0
Would love your thoughts, please comment.x