Britische Überwachungsprogramme verstoßen gegen Menschenrechte

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Straßburg/Berlin (ADN). Die britischen Massenüberwachung des Government Communications Headquarters (GCHQ) ist nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburg am Donnerstag entschieden. Edward Snowden hatte die Überwachungspraxis vor fünf Jahren öffentlich gemacht. Die Entscheidung fiel mehr als vier Jahre nach Erheben der Beschwerde beim Menschengerichtshof durch dessen Große Kammer. Es ist das erste Urteil, das nach der Publikation der Snowden-Dokumente die Rechtswidrigkeit der GCHQ-Aktivitäten feststellt.

Die Beschwerdeführer waren in allen wichtigen Punkten erfolgreich. Eingereicht hatten die Klage die britischen Nichtregierungsorganisationen Big Brother Watch, Open Rights Group und die Schriftstellervereinigung PEN sowie die deutsche Autorin Constanze Kurz. Die deutsche Bundesregierung, die vom Gerichtshof die Gelegenheit zur Stellungnahme geboten bekam, hielt dies nicht für erforderlich. ++ (gh/mgn/16.09.18 – 239)

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 16.09.2018

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