Belgien hat die #Menschenrechte einer Frau verletzt, die wegen ihres Kopftuches nicht in einen Gerichtssaal durfte.
Das geht aus einem Urteil hervor, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg veröffentlichte. Demnach wurde Artikel Neun der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Dort wird die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit geschützt. #Belgien muss der Frau nun 1.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil kann noch angefochten werden. Die Klägerin hatte sich geweigert, im Prozess um den gewaltsamen Tod ihres Bruders ihr Kopftuch abzunehmen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 18.09.2018
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Das ist einmal das Frauenverachtende, Menschenrechtbrechende Kopftuch gewesen! Ob DIE das laufen bekommen wenn sich Richter in einer Rüstung aus den Kreuzzügen vor DENEN hinstellen?
Auf Artikel 9 der Menschenrechtkonvention sollten sich auch die indigenen Völker der Deutschen berufen !
Denn hier im besetzten Land wird jeden Tag Menschenrecht gebrochen.
Terror um jeden Preis, aus allen sogenannten Ämtern los getreten.
Es ist an der Zeit eine Millionenklage der Deutschen gegen das Regime ein zu reichen ! Verfluchte Brut !
Schliesst dieses „Gericht“. Das handelt gegen die einheimischen Völker. Pfui Teufel.
Nicht schließen, in die Verantwortung nehmen ! Schaun wir mal wie die reagieren !