Antrag vor dem EU-Gerichtshof: Ungarn akzeptiert „Rechtsstaatsverfahren“ nicht

22. Oktober 2018

Antrag vor dem EU-Gerichtshof: Ungarn akzeptiert „Rechtsstaatsverfahren“ nicht

INTERNATIONAL

Budapest. Ungarn akzeptiert das sogenannte „Rechtsstaatsverfahren“ nicht, daß die EU gegen das Land losgetreten hat. Jetzt hat Budapest vor dem Gericht der Europäischen Union (EUG) einen Antrag zur Aufhebung des EU-Parlamentsbeschlusses eingereicht, der das „Rechtsstaatsverfahren“ gegen Ungarn vorsieht. Budapest argumentiert, daß die Abstimmung im EU-Parlament nicht regelgemäß gewesen sei.

Das Europaparlament hatte am 12. September in Straßburg für die Einleitung eines sogenannten Artikel-7-Verfahrens gegen Ungarn gestimmt. Dafür war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Plenum nötig. 448 Abgeordnete stimmten für die Auslösung des Sanktionsverfahrens, 197 dagegen, 48 enthielten sich der Stimme. Bei der Ermittlung der notwendigen Mehrheit wurden die Enthaltungen nicht miteinbezogen.

Quelle: zuerst.de vom 22.10.2018

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Budapest argumentiert, daß dies laut Geschäftsordnung des Parlaments bei diesem speziellen Votum hätte geschehen müssen, da für ein Artikel-7-Verfahren eine „spezifische Mehrheit“ vorgesehen sei. Würden auch die Enthaltungen in Betracht gezogen, sei die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit nicht zustandegekommen.

Auch die österreichische FPÖ hat die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des EU-Parlaments für ein Strafverfahren gegen Ungarn angezweifelt. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 22.10.2018

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Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Diese Drecks-EU geht doch Ungarn am Hintern vorbei.