AfD -„Gutachten“ – die neueste Lachnummer

 
PASTOR JAKOB TSCHARNTKE
Foto Durch Lightspring/Shutterstock)
In den Fängen der Linken (Foto Durch Lightspring/Shutterstock)

Ein angeblich von der #AfD selbst in Auftrag gegebenes #Gutachten kann meines Erachtens nur als Lachnummer hoch 4 bezeichnet werden. Wenn dieses Gutachten tatsächlich aus der AfD selbst heraus in Auftrag gegeben sein sollte, dann vermute ich, daß man damit den konservativen Flügel der AfD auslöschen will.

Wir müssen uns die „Argumente“ des „Gutachtens“ mal auf der Zunge zergehen lassen, mit denen eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz gerechtfertigt sein soll. Begriffe wie „Systemparteien“, „Umvolkung“, „Volkstod“, „Großer Austausch“ und „Invasoren“ würden von AfD-lern verwendet. Was, um Himmels Willen, soll an diesen Begriffen denn rechtsradikal sein? Vom „Volkstod“ redet die #Antifa meines Wissens ständig. Und was fremdenfeindlich, verfassungswidrig oder volksverhetzend, wenn ein Volk vor seiner Vernichtung bewahrt werden soll? Meines Erachtens ist eine solche Warnung das exakte Gegenteil von Volksverhetzung! Der Begriff „Invasoren“ und „Invasion“ wurde meiner Erinnerung nach im Herbst 2015 und Anfang 2016 von einer großen Zahl von Persönlichkeiten aus ganz verschiedenen Bereichen weit weg von der AfD für die Migrantenflut, die #Merkel ausgelöst hatte, verwendet.

 

Wenn wir allerdings nicht die ziemlich irreführende weil oberflächliche Darstellung von t-online nehmen (https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_84718780/afd-gutachten-hielte-beobachtung-durch-verfassungsschutz-fuer-gerechtgfertigt.html), sondern die etwas ausführlichere von tagesschau.de (https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-129.html), dann bekommen wir schon ein etwas ausgeglicheneres Bild. Das Gutachten hat demnach der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek verfaßt. Wenn tagesschau.de präzise wiedergibt, dann ist das Ganze auch nicht seine persönliche Einschätzung, sondern das, wie er die Einschätzung von Seiten des Verfassungsschutzes für naheliegend hält. Das wäre ein fundamentaler Unterschied, ob der Gutachter sagt: „das ist meines Erachtens verfassungsrechtlich bedenklich“ oder ob er sagt: „das könnte vom #Verfassungsschutz so hingedreht werden, als wäre es verfassungsrechtlich bedenklich“. Im zweiten Sinne interpretiere ich die Formulierung im Beitrag von tagesschau.de: „Murswiek nennt in seinem Gutachten demnach zahlreiche `Beispiele für Äußerungen, die von den Verfassungsschutzbehörden als Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet wurden´“. Dazu zählt aber anscheinend auch schon das angebliche „Schüren von Ängsten vor Folgen der Masseneinwanderung“. Welches als Ausdruck von Fremdenfeindlichkeit und damit auch Verfassungsfeindlichkeit gewertet werde.

Dann aber wären die Verfassungsschutzbehörden eher selbst eine rechtsstaatliche Lachnummer, oder müßten wir eher sagen: ein totalitäres Schreckgespenst? Denn wer darauf hinweist, daß unsere Sozialsysteme durch Millionen von Armutsflüchtlingen aus dem Lot geraten, die Wohnungsnot und die Kriminalität wie Gruppenvergewaltigungen zunehmen könnten, der wäre also Verfassungsfeind? Das kann doch wohl nicht wahr sein?! Daß linksradikale „Verfassungsschützer“ so „argumentieren“ könnten, mit dieser totalitären Entgleisung muß man zwar leider im #Deutschland von Merkel und Co. mittlerweile rechnen. Daß dies zur offiziellen Einschätzung werden könnte, doch wohl hoffentlich noch nicht!

Ich kehre damit zu meiner Eingangsvermutung zurück: könnte es nicht sein, daß dieses „Gutachten“ von systemnahen AfD-lern lanciert wurde, um die klassische konservative AfD ins Abseits zu drängen? Und die Systemmedien greifen diesen Ball natürlich nur allzu gerne auf. Eine AfD auf Schmusekurs mit Merkel und Co. würde sich ja als weitere Systempartei nahtlos ins System einfügen!

Eine solche AfD wäre allerdings unnötig wie ein Kropf!

Quelle: journalistenwatch.com vom 04.11.2018

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