Aachener Ex-Polizist Wolfgang Palm zieht vor Bundesverfassungsgericht – BRISANTES VERFAHREN ZU GRENZEN DER MEINUNGSFREIHEIT IN DEUTSCHLAND

 

Der frühere Polizist und Ex-Pro NRW-Funktionär Wolfgang Palm (kl. Foto r.) zieht jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.

Bereits seit vielen Jahren berichtet PI-News über das politische Wirken des Aachener Ex-Polizisten Wolfgang Palm. Zuerst in der islamkritischen Regionalpartei Pro NRW, seit 2015 dann zusammen mit dem AfD-Ratsherrn Markus Mohr in der Ratsgruppe “Allianz für Aachen”. Sein idealistisches Engagement kostete den bis dahin unbescholtenen Polizeihauptkommissar zuerst seinen beruflichen Leumund, dann seinen Dienstposten und schlussendlich sogar seinen Beamtenstatus nach 43 Jahren Staatsdienst. Zumindest, wenn das von Palm jetzt angerufene Bundesverfassungsgericht nicht die Notbremse zieht und diese offensichtlich politisch motivierte Existenzvernichtung in letzter Minute stoppt.

Denn es ist mehr als entlarvend, welche Verlautbarungen seiner ehemaligen Partei der Verfassungsschutz und die nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte Palm als ”verfassungsfeindliche Belege” anlasten. Hier eine kleine Auswahl von originalen Pro NRW-Zitaten zur Islam- und Zuwanderungsproblematik, die laut Inlandsgeheimdienst und NRW-Gerichtsbarkeit (das Bundesverwaltungsgericht hat die Urteile nur noch auf formale Kriterien hin überprüft) als Beweise einer „Verfassungsfeindlichkeit“ herhalten müssen:

  • “Die Politreligion Islam befindet sich auch in Nordrhein-Westfalen auf dem Vormarsch. Der Islam trennt nicht Religion und Staat, sondern schafft stattdessen, gerade in nordrhein-westfälischen Großstädten, schleichend Parallelgesellschaften und Ghettos mit anderen Rechtsnormen wie der Scharia. Das ist außerordentlich gefährlich.”
  • “In vielen Moscheen und islamischen Zentren treiben sogenannte Hassprediger ihr Unwesen und islamisieren bzw. radikalisieren dort die Muslime. So sind z.B. auch die Kofferbomber von Köln in Moscheen in Köln radikalisiert worden und nicht in Afghanistan oder Pakistan. Mitnichten dienen diese Moscheen der Integration der Muslime; sie fördern im Gegenteil die Entstehung und den Ausbau gefährlicher Parallelgesellschaften, in denen nicht unser Grundgesetz und unsere Gesetze, sondern ausschließlich der Koran und die Scharia gelten. Es gilt daher den gefährlichen Islamisten den Nährboden zu entziehen und jeden weiteren Großmoscheebau insbesondere in Wohngebieten zu unterbinden. Unsere Positionen sind weder fremdenfeindlich noch menschenverachtend. Wir verteidigen lediglich offensiv die Werte der demokratischen Rechtsstaates gegenüber der islamistischen Herausforderung.”
  • “Der Islam ist keine ganz normale Religion. Der fundamentalistische Islam ist eine Weltanschauung mit Totalitätsanspruch. Der Islam polarisiert, wie jede totalitäre Bewegung. Wer nicht für uns ist, ist gegen uns und darf mit allen Mitteln bekämpft und und letztendlich eliminiert werden. Die Gefahr geht dabei nicht nur von den auch bei uns längst heimischen islamistischen Hasspredigern und Gotteskriegern aus. Für Deutschland und speziell NRW hat die islamische Herausforderung eine eigene, demografische Brisanz. Den altersmüden Einheimischen steht eine vitale musdlimsche Zuwanderung, zumeist in unsere sozialen Sicherungssysteme gegenüber.”
  • “Zweifellos haben sich viele ehrliche Einwanderer aus Italien, Griechenland, Spanien, Portugal, Vietnam etc. ohne viel Aufhebens harmonisch eingegliedert. Dagegen zeigt die zahlenmäßig stärkste, die türkische – und regional arabische – Einwanderergruppe eine starke Tendenz zur Bildung einer Parallelgesellschaft. Für diese Tendenz, die weit über landsmannschaftliche Neigungen anderer Einwanderernationen hinausgeht, gibt es eine eindeutige Erklärung: die islamische Religion dieser Einwanderer.”

  • “Auf der anderen Seite entwickeln sich gerade auch solche Zuwanderer-Ghettos oft zu kriminellen Brennpunktgebieten mit regelrecht “rechtsfreien Räumen”, in die sich selbst Polizeibeamte nur noch in großer Zahl hineintrauen. Erheblich verstärkt wird diese Problematik durch den mangelnden Respekt vieler Einwanderer vor den Ordnungskräften eines für die “fremden Staates”. Hierdurch entstehen “No-Go-Areas” für Einheimische.“
  • “Türkei: Nicht nur eine perspektivlose Jugend will nach Deutschland und Europa. Offiziell leben 23 Millionen Moslems in Westeuropa, die Dunkelziffer ist weitaus höher. Täglich kommen tausende nicht integrierbare Menschen zu uns. Überall, in Europa findet eine Zuwanderung in die ohnehin überlasteten Sozialsysteme statt. Schluss damit!”
 

Besonders perfide: Beweisanträge zur inhaltlichen Richtigkeit oder Legitimität als normale Meinungsäußerung wurden erst gar nicht zugelassen, da es nicht auf die einzelnen Aussagen ankomme, sondern auf das “Gesamtbild”. Das Oberverwaltungsgericht Münster hielt diesbezüglich wörtlich fest:

Für die Bewertung der Zielsetzung der Partei als verfassungswidrig kommt es nicht maßgeblich darauf an, ob und in welchem Umfang die in Rede stehende Verlautbarung auch sachlich zutreffende Angaben etwa in Bezug auf kriminelles Verhalten bestimmter Tätergruppen, die Existenz als “Parallelgesellschaften” beschreibbarer Sozialstrukturen oder das Verhalten von Predigern in Moscheen enthalten. Entscheidend ist die Bewertung der Zielsetzungen, die im Gesamtbild der Verlautbarungen zum Ausdruck kommen.” (Hervorhebungen durch den Verfasser.)

Mit diesem Kunstgriff kann durch eine geneigte Interpretation / Bewertung also auch 0 plus 0 zu 1 werden. Falls sich dieses Winkeladvokatentum selbst vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen sollte, hätte das auch erhebliche Auswirkungen auf die aktuelle AfD-Verfassungsschutz-Diskussion. Wichtige Inhalte des offiziellen AfD-Parteiprogramms und vor allem viele Aussagen führender Funktionäre (nicht nur des rechten Flügels, sondern bis weit in den AfD-Mainstream hinein) könnten demnach bei einer entsprechenden Rechtsauslegung durch Verfassungsschutz und Gerichte jederzeit als “verfassungsfeindlich” eingestuft und die AfD mit den Mitteln des Inlandsgeimdienstes malträtiert werden. Dem könnte die Partei dann nur noch entkommen, wenn sie sich inhaltlich selbst aufgibt, auf wesentliche Programmpunkte verzichtet, politisch-korrekte Sprachregelungen übernimmt und somit von einer Alternative zu den Systemparteien zu einer weiteren degeneriert.

Allein das lässt die Brisanz dieses Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht erahnen.

Wolfgang Palm hat sich auf seiner Internetseite aachen-im-blick.de ausführlich zur eingereichten Verfassungsbeschwerde geäußert und dort auch um Unterstützung für die juristische Auseinandersetzung gebeten.

Quelle: pi-news.net vom 04.11.2018

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Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Wie schon oft gesagt. Die Wahrheit ist in diesem Land nicht erwünscht.
Die Kasper in den roten Kleidchen sind da auch ganz auf Linie Murksel.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Vor dem BVG kommt es dann zu merkwürdigen Erscheinungen, indem nichts erscheint! DIE lassen alles liegen was am Gutmenschen System kratzten könnte! Es bleibt liegen! Wie das Gothaer Urteil. Zu Hartz IV. Das liegt schon seit 28. 05. 15. Eine Entscheidung könnte das ganze Lügen und Willkürgebilde des Jc entlarven!
Das ist das bekannteste Liegenpackpapier, es gibt massig aus der Bevölkerung, genannt dämliche Wiesenkuh, Klagen die werden ignoriert!

schmid von Kochel
schmid von Kochel
5 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

… und oft auch nicht mal angenommen.

Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor

Er hat doch nur ganz korrekt die Situation in Deutschland geschildert.

Die Robenträger sind nicht dicht ! Hoffentlich werden ihre Frauen und Kinder bald vergewaltigt bzw. abgestochen. Hilft dieser Gilde beim Aufwachprozeß.

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