Asyl: Statistiken, Mythenjäger und eine heimliche Einwanderung

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Pseudo-Notstand? Asylanträge ’15. Quelle Bundesministerium für Inneres

Die österreichische Politik versagt in Sachen “Asyl” – aber anders als Amnesty und der Chor der Gutmeinenden (und -gläubigen) das behaupten: Unsere Politiker spielen nicht Krise, aber sie sind nicht fähig, eine Ausdehnung der Solidargemeinschaft ad infinitum zu verhindern. Dies mündet zwangsläufig in eine echte Fremdenfeindlichkeit und wird zur echten Abschaffung des Asyls “gemäß Flüchtlingskonvention” führen. Die Geduld der österreichischen Solidargeber mit einer als humanitär getarnten, breitbandigen Einwanderung in das Sozialsystem scheint jedenfalls erschöpft zu sein.

Es hat offenbar der gegenwärtigen “Doppelkrise” (“Konjunktur” & “Asyl”) bedurft, um Herrn und Frau Österreicher klar zu machen, dass sie es beim besten Willen nicht schaffen werden, das Elend in der Welt auszurotten – und dass nicht alles so ist, wie es scheint. Bis diese Erkenntnisse unter den Brüllaffen der Sozialindustrie gereift sind, wird es freilich noch eine Weile dauern. Vielleicht passiert das nie, denn die Brüllaffen haben kein Eigeninteresse an einer solchen Erkenntnis. Im Gegenteil.

Es ist eine Einsicht, die weitere, manchmal unliebsame, mit sich bringt: beispielsweise dass Mildtätigkeit etwas kostet, oder dass nur die, die freiwillig und unter Rückgriff auf seine eigenen Mittel mildtätig sind, eine gute Tat begehen.

Der echte Skandal der letzten Wochen sind nicht Mängel in der Grundversorgung und auch nicht menschenunwürdige Zelte im Hochsommer, sondern ist die Dreistigkeit, mit der sich eine radikale Minderheit anmaßt, die Moral monopolisieren und sich über eine gemäßigte Mehrheit hinwegsetzen zu dürfen. Das liegt vermutlich dran, dass sich genannte radikale Minorität im Besitz der medialen Megaphone wähnt.

Der Auslöser ist das “Flüchtlingskrise” genannte explosionsartige Ansteigen der Asylanträge auf das Vierfache.Dieses ist mitnichten erfunden oder selbst erzeugt, sondern auf eine allgemeine, auf Kontinentaleuropa zielende Wanderungsbewegung aus Afrika/der Levante zurückzuführen.

Diese Wanderungsbewegung besteht zu vier Fünfteln aus Männern (in normalen Zeiten sind die Asylwerber nur zu ca. zwei Drittel männlich).

Asylanträge_Frauenquote_Juni_2015
Quelle: Bundesministerium für Inneres (Österreich)

Nur ein kleinerer Teil der Aufnahmesuchenden stammt (nach Eigenangaben) aus Gebieten, in denen ein Konflikt stattfindet, der zur Asylgewährung gemäß Genfer Konvention führen könnte. Und nicht einmal die so berührenden Flüchtlingskinder sind, was sie scheinen. Bei den sogenannten unbegleiteten Minderjährigen handelt es sich zu 95 Prozent um über 14-Jährige, die wiederum zu 80 Prozent männlich sind.

Flüchtlingskinder_Juni_2015Die moralischen Brüllaffen werden von solchen Detailergebnissen nicht angefochten. Auch wenn die Realität ihren Legenden widerspricht, zeichnen sie das Bild der armen Flüchtlingsfamilie auf Herbergssuche, das auf einem einem mächtigen christlichen Archetypus fußt.

Auch sonst werden allerlei Mythen gesponnen, eine Tätigkeit, die eigentlich den Rechten nachgesagt wird. Es scheint sich daher um eine Projektion zu handeln. Man könnte den ganzen Tag damit verbringen, die Gschichterln der mythologisierenden Mythenjäger, all ihre falschen Prämissen und schiefen Analogien zu zerlegen oder absichtsvoll vergessene Bestandteile der wirklichen story ans Tageslicht zu holen.

Die Darstellung, dass Nazis & Fremdenfeinde wahrheitswidrig behaupteten, die Fremden hätten einen sofortigen Zugriff auf die Sozialtöpfe, ist dabei noch einigermaßen realitätshaltig. Solche Versionen werden werden mitunter tatsächlich verbreitet (es scheint sich meist um marginale, vielleicht gar nicht authentische Stimmen aus dem rechten Lager zu handeln).

Die Wahrheit ist jedoch komplizierter als auch völkische Propgagandisten das gerne hätten.

Die Wahrheit ist, dass zwischen neu ankommenden Asylwerbern und den Sozialtöpfen ein bürokratischer Anspruchsanerkennungsprozess steht, der nach dem Verständnis der handelnden Bürokraten ein rechtsförmiger Prozess ist. Das Endergebnis ist das nämliche: die Aneignung von einer Solidargemeinschaft gehörenden Mitteln durch Personen, die nichts zur Entstehung dieser Töpfe beigetragen haben.

Jährlich 5000 neue Anspruchsberechtigte – bisher

Das geht daraus hervor, dass die asylgebenden Instanzen in jedem Normaljahr zwischen 4.000 und 6.000 Anspruchsberechtigte produziert haben (rechtskräftig Asylberechtigte in erster und zweiter Instanz) – bisher. Das ergibt sich aus den hier abrufbaren Asylstatistiken des Innenministeriums.

Zuletzt, allein im ersten Halbjahr 2015, waren es mehr als 5.900 – nur in der ersten Instanz und ohne subsidiär Schutzberechtigte, siehe hier.

1_HJ_2015

Die Normaljahre sind damit vorbei und die neue Normalität wird absehbar beim Doppelten und Dreifachen der genannten 5000 Konventionsflüchtlinge liegen.

Es handelt sich hier wie dort um Personen, die in Österreich unbefristet aufenthaltsberechtigt sind, die (theoretisch) uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und die (praktisch) vollen Zugriff auf die Sozialtöpfe haben (gilt für Subsidiäre nicht ganz). Es handelt sich i.d.R. nicht um Staatsbürger mit Wahlrecht, aber das ist der einzig größere Statusunterschied zur angestammten (bzw. bisher eingebürgerten) österreichischen Bevölkerung.

Es  geht kurz gesagt um eine laufende, nicht deklarierte Immigration, eine Form heimlicher Einwanderung unter mehreren (es gibt schätzungsweise zwei bis vier größere Immigrationsströme). Kaum jemand innerhalb des sogenannten Verfassungsbogens  ;-) ist gewillt, eine solche Realität wahrzunehmen, die Lügenpresse schon überhaupt nicht. Die zieht es vor, auf die Tränendrüse zu drücken

Die wenigen Politiker, die damit vertraut sind, lassen allfällige Bedenken nicht zu und stimmen stattdessen in das Geschrei der selbsternannten Anständigen ein.

Inoffizielle Immigration versus RWR-Card

Um die Zahlen dieser nicht deklarierten Immigration in ein Verhältnis zu setzen, folgt ein Vergleich mit der einzig offiziell propagierten Einwanderungsform, der sogenannten Rot-weiß-Rot-Card.

Die 2011 eingeführte RWR-Card erhebt den Anspruch, eine kriteriengeleitete Immigration zu organisieren, eine Einwanderung, die nach den (selbst definierten) Bedürfnissen der österreichischen Wirtschaft gestaltet ist. Plakativ gesagt: “Schweißer, Fräser, Manager und Krankenschwestern ja – bitte, Sozialhilfebezieher nein – danke.”

Diese RWR-Card wurde im Jahr 2014 lediglich 1.600 Mal in Anspruch genommen, Besserung ist nicht in Sicht.Das ist etwa ein Zehntel jenes Werts, das die nicht deklarierte Einwanderungsform Asylgewährung im heurigen Jahr wohl produzieren wird.

Die Vorstellung von einer rationalen, von den eigenen “nationalen” Interessen geleiteten Einwanderungspolitik geht komplett an der Realität vorbei. Sollte eine solche Politik jemals existiert haben, ist sie kläglich gescheitert.

Aber das ist nicht das Schlimmste. Das ist nur ein Darstellungs- und Imageproblem von SPÖVP und den Sozialpartnern.

Das Schlimmste ist, dass das real existierende Solidarsystem so ausgehöhlt wird, dass es zwangsläufig scheitern muss – irgendwann in der mittleren oder sogar nahen Zukunft. Und dass die betrogenen Einzahler sich um einen anderen politischen Schutz werden umschauen müssen als die sogenannten demokratischen Politiker, die so eklatant versagt haben. (Diese Feststellung spiegelt noch nicht einmal die ernsten sicherheitspolitischen Konsequenzen wider, sie aus der über Europa hinwegrollenden Asylwelle entstehen).

Kurz: Unsere politische Funktionselite, die Wiederkäuer ihrer Botschaften in den Medien und die gutmenschlichen Brüllaffen agieren als Wegbereiter für das auch formale Ende der demokratischen Staatsform.

Einwanderung ins Sozialsystem

In welchem Ausmaß Asyl- und Schutzberechtigte Transferleistungen in Anspruch nehmen und wie die Ausnutzung der Sozialtöpfe im Vergleich mit anderen Einwanderergruppen aussieht, lässt sich schwer beurteilen. Erstens ist, wie ein früherer Bundeskanzler zu sagen pflegte, alles sehr kompliziert und zweitens (und vor allem) ist ein guter Teil der für eine solche Analyse nötigen Statistiken nicht öffentlich. Offiziell werden potenziell peinliche, schwer frisierbare Datenwerke gar nicht geführt.

So war es diesem Blogger kurzfristig nicht möglich zu ermitteln, wie viele in Österreich Asylberechtigte eine bedarfsorientierte Mindestsicherung (vulgo Sozialhilfe, vulgo Hartz IV) beziehen.

Man ist auf eine indirekte Beweisführung angewiesen. Diese deutet darauf hin, dass anerkannte Asylanten wenigstens vier Mal so häufig von der Stütze leben wie die autochthone Bevölkerung.

Ein Beispiel für einen solchen indirekten Beweis lassen sind folgenden Aussagen eines grünen Mitglieds der Salzburger Landesregierung zu.

Der gute Mann will die Asylanten gegen das Image verteidigen, sie seien an der Finanznot (regional verwalteter) Sozialkassen schuld. Sein Versuch, diese (weit verbreitete) Meinung zurechtzurücken, geht allerdings fürchterlich in die Hose.

Schellhorn erklärt auf Basis nicht öffentlicher Zahlen, dass nur 20 Prozent der noch in Salzburg ansässigen Asylanten Mindestsicherung bezögen. Das scheint mir angesichts der zweifellos schwierigen Lage dieser Gruppe ziemlich niedrig (geringes Vermögen, meist schlechte Qualifikation und fehlende Sprachkompetenz) – der Wert ist im Vergleich zur ökonomisch aktiven Allgemeinbevölkerung aber trotzdem sehr hoch.

Nach den letzten verfügbaren Zahlen gibt es in Österreich etwa 238.000 Bezieher von Mindestsicherung, eine bunte Mischung aus Pechvögeln, Patscherten und Faulpelzen. Viele von ihnen haben in einer früheren Phase ihres Lebens zur Entstehung des Topfs beigetragen, von dem sie nun zehren.

Das sind bei aktuell 4,5 Millionen Erwerbstätigen und unter Berücksichtigung eines überproportional hohen Bezieheranteils von Nicht-Österreichern in etwa fünf Prozent (man kann ruhig davon ausgehen, dass die Schere zwischen Staatsbürgern und Asylanten in Wahrheit noch weiter auseinanderklafft).

Echte Flüchtlingspaten gefragt

Um nicht missverstanden zu werden: Wenn ein Staat die Genfer Flüchtlingskonvention umsetzen möchte (wofür ich eintrete), ist ein gewisses Maß einer solchen Umverteilung zugunsten der anerkannten Anspruchsberechtigten nötig.

Was nicht nötig und sogar kontraproduktiv ist, ist die extreme Ausweitung der Anspruchsberechtigten, die die Legitimität des gesamten noblen Rechts in Frage stellt.

Die Politiker wären dazu aufgerufen, einen weithin sichtbaren roten Strich zu ziehen, der markiert, bis wohin sie (= der Staat) bereit sind, eine solche Umverteilung vorzunehmen. Eine solche erste Definitionsmacht bei der Auslegung internationaler Verträge durch Regierung/Parlament ist ist fast überall gang und gäbe (siehe z.B. Neutralität).

Jede(r), der/die darüber hinaus als asylberechtigt akzeptiert wird, müsste privat finanziert bzw. garantiert werden, etwa in Form von (echten) Flüchtlingspatenschaften.

Das wäre kein Verhalten, das sich auf finanziell unerhebliches, im symbolischen Bereich angesiedeltes Agieren beschränken würde. Der Pate (die Paten) würden(n) z.B. garantieren, dass die Begünstigten z.B. während der nächsten 20 Jahre keine Transferleistungen in Anspruch nehmen (widrigenfalls sich die Sozialkassen an den Garantiegebern schadlos halten können).

Das würde allen, denen die staatliche Asylgewährungspolitik zu restriktiv ist, ermöglichen, selbst Taten zu setzen. Auch Unternehmen könnten sich in (ggf. als Werbungskosten absetzbaren) Sponsoring(Garantie)aktivitäten ergehen. Vielleicht wäre das ja ein Anreiz, den protegierten Flüchtlingen ein Arbeitsangebot zu machen.

Nachbemerkung: Ich halte Bezeichnungen wie links oder rechts für höchst problematisch. Sie stammen aus einer anderen Zeit mit anderen Problemen. Sie können heutige Realität nicht adäquat beschreiben und werden hauptsächlich als politische Kampf- und Konsensherstellungsbegriffe verwendet. Ich verwende sie dennoch (möglichst sparsam), um an ein weitestgehend bekanntes kognitives Muster anknüpfen zu können.

Edit 1: Falsche Angaben zu BfA-Statusentscheidungen 1. HJ 2015 berichtigt (ursprünglich hatte ich die Zahlen für Gesamtjhahr 2014 verwendet).

Edit 2: Es gibt, wie man mir mailte, gute Argumente, den Anteil der Mindestsicherungsbezieher auf die gesamte Wohnbevölkerung zu beziehen (und nicht nur  auf die ökonomisch Aktiven). Das würde eine Vergleichszahl von drei (gegenüber 20 Prozent bei den Asylanten) ergeben. Man müsste in diesem Fall freilich auch die österreichischen Empfänger von Ausgleichszulagen (Mindestpensionisten) berücksichtigen, zuimndest zum Teil.

Ich habe diese Zahlen nicht. Daher habe ich den Text belassen, wie er ist.  Der Abstand ist, wie ich meine, unzweideutig und die Annahme, dass Asylberechtigte vier Mal so oft die Mindestversorgung beziehen, ist sehr konservativ. Das reicht als Überschlagsrechnung.

Quelle: staatsstreich.at vom 15.08.2015

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