Gesundheitsausschuss billigt Pflegepersonalgesetz

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Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat nach einer mehrstündigen Abschlussberatung grünes Licht gegeben für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (19/4453) der Bundesregierung. Für den in den Beratungen noch an einigen Stellen veränderten Entwurf stimmten am Mittwoch die Fraktionen von #Union und #SPD. #AfD, #Grüne und #Linke enthielten sich der Stimme, die #FDP-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab.

Weitergehende Anträge der Fraktionen von #AfD (19/4537) und Linken (19/452319/4524) zum Thema fanden im Ausschuss keine Mehrheit.

Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Initiativen vor, um den Personalengpass in der #Pflege zu verringern und die Versorgung in der Alten- und Krankenpflege nachhaltig zu verbessern. So sollen in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen und finanziert werden.

Die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser werden ab 2020 aus den Fallpauschalen herausgenommen und auf eine krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt. Zudem wird ab 2020 erstmals in Kliniken ein Pflegepersonalquotient ermittelt, der das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreibt. Damit soll eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege erreicht werden.

Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle im Krankenhaus wird künftig vollständig von den #Krankenversicherungen refinanziert. Bereits für das Jahr 2018 sollen rückwirkend auch Tarifsteigerungen für Pflegekräfte im Krankenhaus voll refinanziert werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, ab 2019 die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr durch die Kassen zu refinanzieren. Damit soll die Bereitschaft zur Ausbildung gestärkt werden.

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch einige Regelungen, um die Attraktivität des Pflegeberufes unmittelbar zu verbessern. So sollen die Krankenkassen jährlich zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro in die Gesundheitsförderung von Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen investieren. Die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf soll ausgebaut werden. Überdies soll eine Digitalisierungsoffensive dazu beitragen, Pflegekräfte zu entlasten.

Der Gesetzentwurf, der im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, soll zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 847 vom 07.11.2018 – veröffentlicht am 08.11.2018

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