Regierung will Eisenbahngesetz ändern

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#Verkehr und digitale #Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die #Bundesregierung plant eine Änderung des Allgemeinen #Eisenbahngesetzes. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (19/5421) soll am Donnerstag ohne Debatte zur weiteren Beratung in den #Verkehrsausschuss überwiesen werden. Mit der Novellierung will die Bundesregierung Regelungen im Allgemeinen #Eisenbahngesetz, die über die Anwendung des umgesetzten europäischen Rechts entscheiden, an geänderte #EU-Richtlinien anpassen. Mit einer Ergänzung des Paragraf 7a werde zudem klargestellt, „dass ein Eisenbahnverkehrsunternehmen unabhängig von der Art seiner Sicherheitsbescheinigung zu umfassender Hilfeleistung verpflichtet ist“, heißt es in dem Entwurf.

Die Verpflichtung für Eisenbahnverkehrsunternehmen, eine Sicherheitsbescheinigung zu haben, soll künftig der Vorlage zufolge daran anknüpfen, „ob das Unternehmen am Eisenbahnbetrieb auf dem übergeordneten Netz teilnimmt“. Der Begriff „übergeordnetes Netz“ werde neu in das Allgemeine Eisenbahngesetz eingeführt, heißt es in der Gesetzesbegründung. Er diene der Umschreibung derjenigen Eisenbahninfrastrukturen, für die die europäischen Vorschriften Anwendung finden. Der neue Begriff umfasse nach Paragraf 2b Absatz 1 grundsätzlich das gesamte regelspurige Eisenbahnnetz.

Ausgenommen vom Anwendungsbereich der Sicherheitsrichtlinie sind dem Gesetzentwurf zufolge „Untergrundbahnen, Straßenbahnen und Stadtbahnfahrzeuge“. Ausgenommen seien ferner Eisenbahnverkehrsunternehmen, die auf funktional getrennten Netzen fahren und die nur zur Personenbeförderung im örtlichen Verkehr, Stadt- oder Vorortverkehr am Eisenbahnbetrieb teilnehmen. Des Weiteren sollen jene Eisenbahnverkehrsunternehmen ausgenommen werden, deren Fahrzeuge auf Eisenbahninfrastrukturen im Privateigentum verkehren oder die von ihrem Eigentümer oder Betreiber für den eigenen Güterverkehr oder für die Personenbeförderung zu nichtgewerblichen Zwecken genutzt werden.

Mit der Gesetzesänderung reagiert die Bundesregierung auf zwei Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission. Deutschland hatte von den in der ursprünglichen Richtlinie enthaltenen Ausnahmeregelungen für „Regionalbahnen“ und „Regionalbahnsysteme“ in einer Form Gebrauch gemacht, die auf Kritik der EU-Kommission gestoßen war. Die Begriffe „Regionalbahnen“ und „Regionalbahnsysteme“ sind in den aktuellen Richtlinientexten nun nicht mehr enthalten.

Quelle: Heute im Bundestag (HiB) Nr. 845 vom 07.11.2018

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Der Rasende Roland auf Rügen war der itlienischen Mafia schon immer ein Dorn im Auge. Der erste Angriff war der Lok keine Betriebsgenehmigung zu geben. Da wurde hochintelligent gegengesteuert. Es kam eine Lok mit Zulassung!!! Jetzt fällt das Beil über eine Regierung die keine ist und keine Gesetze erlassen kann. DIE :wir müssen uns überlegen wie wir aus einer illegalen Einreise eine legale machen, hat auch die Lok auf Rügen nicht verteidigt! Die Spanier haben den verbotenen Stierkampf als Kulturgut deklariert und weiter geht des mit der Tierquälerei-das Gedankengut kam auch hier von der Mafia über Brüssel!
Die Knopfleiste aus der Uckermark hat uns noch nie verteidigt, DIE hat immer nachgetreten! Wacht auf!!!
Heute tritt DIE in Frankreich uns wieder in unser Gehirn!