Sachsens AfD-Chef rechnet mit Beobachtung durch Verfassungsschutz

 

#Dresden  – Der sächsische #AfD-Landeschef #Jörg Urban rechnet mit einer Beobachtung seiner Partei durch den #Verfassungsschutz. Er sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben): „Wir werden der #Beobachtung durch den #Verfassungsschutz nicht entgehen können.“ Er gebe sich da „keinen Illusionen“ hin.

Das liege aber nicht an Extremisten innerhalb der #AfD, gegen die die Partei vorgehe, sondern an der politischen Einflussnahme auf das Amt. „Ich habe starke Zweifel an der Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes“, sagt Urban. Das habe sich einmal mehr in der Causa #Maaßen gezeigt: „Er hat die nackte Wahrheit gesagt und wurde herausgedrängt.“

 

Die #AfD bemühe sich „mit allen Möglichkeiten“, Extremismus aus der Partei herauszuhalten, so Urban weiter. „Doch diese Bemühungen werden nichts helfen, wenn der Verfassungsschutz missbraucht wird.“ Die Amtsleiter der Landesämter für Verfassungsschutz beraten am Freitag in Köln, ob die AfD sich derart radikalisiert hat, dass sie beobachtet werden muss.

Auch die aktuellen Aussagen eines Berufenen gibt dieser Spekulation recht: Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, warnt vor einer „besorgniserregenden Entwicklung“ angesichts eines neu aufflammenden Antisemitismus in Deutschland. „Die AfD leistet deutlich einer Enthemmung Vorschub und duldet Antisemitismus und Rassismus in ihren eigenen Reihen“, sagte Schuster der „Passauer Neuen Presse“ (Freitagsausgabe). Auch AfD-Parteichef Alexander Gauland setze mit völlig inakzeptablen Äußerungen immer wieder entsprechende Signale.

„Es wurden Rote Linien verschoben“, kritisierte Schuster. Man traue sich heute wieder Dinge zu sagen, die man sich vor zehn oder 15 Jahren noch nicht getraut habe. Diesen Aussagen habe die AfD mit Formulierungen wie „Denkmal der Schande“ und „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ den Weg bereitet.

Nun gelte es, „diese Linien wieder zurück zu verschieben“. Der Zentralratspräsident sieht es als „Aufgabe aller demokratischen Parteien, in allen Gremien und Parlamenten der AfD entgegenzutreten“. Er erwarte von allen anderen politischen Kräften unabhängig ihrer parteipolitischen Ausrichtung, dass sie „sich gemeinsam klar gegen die AfD und ihre Positionen und Äußerungen stellen“.

Das Gedenken an die Reichspogromnacht am 9. November ist für Schuster „keine starre Routine“, sondern „sehr lebendiges Gedenken von politisch Verantwortlichen, von religiösen Vertretern und von vielen Bürgern“.

Natürlich blendet Herr Schuster die wirkliche Gefahr für die Juden von heute in Deutschland aus: Den #Islam. Darüber darf er nicht reden, das hat ihm Angela Merkel wohl verboten. Was wohl die Juden in der AfD dazu sagen…

Quelle: journalistenwatch.com vom 09.11.2018

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Hier die Verschobenen Versionen des BfV. Abschnitt –1- ein Buch. Was man heute dazu an Fälschung findet. Abschnitt -2- Der BfV hatte vor der Verfälschung die Verfassungsgerechte „Arbeit“ der Ämter zu überwachen! Dazu hocken die faulen SchXXXne der Kommunalaufsicht in der Landratsämtern rum. Latrinich jeder wegen Überanstrengung mit Sitzfurunkel am Hintern!
Hätte ich einstmals diesen Parteistasiübergottmitarbeiter nicht angeschrieben und der damalige Depp mir seine Nichtzuständigkeit erklärt-ich wüsste es auch nicht. Erklärt hat DER wie oben-Behörden überwachen! Irgendwo im Netz wird es da noch etwas zu finden geben. Auch ScheXXXß egal für mich! Bei Hochverrat am eigenen Volk gibt es keine Varianten in der Tat!

Verfassungsschutzbericht 1991. (Linksextremistische Bestrebungen. Rechtsextremistische Bestrebungen. Sicherheitsgefährdete und extremistische Bestrebungen von Ausländern. Spionageabwehr.) Unbekannter Einband – 1992

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlandsnachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist. Er verfügt über keine polizeilichen Befugnisse.
Zusammen mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) gehört das BfV zu den drei Nachrichtendiensten des Bundes.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht dem Bundesministerium des Innern und wird von einem Präsidenten geleitet. Im Jahr 2015 waren im BfV rund 2.810 Personen beschäftigt (2014: rund 2.780).[2] Rechtsgrundlage ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Für das Jahr 2017 war das Haushaltsvolumen mit rund 348 Millionen EUR veranschlagt.[1]
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ermittelt gemäß § 5 Abs. 2 BVerfSchG bei gegen den Bund gerichteten oder länder¬übergreifenden Bestrebungen und Tätigkeiten (siehe Auftrag), bei Sachverhalten mit außenpolitischer Bedeutsamkeit oder auf Ersuchen einer der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern – wie auch die Polizei – dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen. Der Bund hat Weisungsrechte gegenüber den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, wenn ein Angriff auf die „[…] verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt“ (§ 7 BVerfSchG).