Handel mit Bitcon ist nicht strafbar, da Bitcoin kein Finanzinstrument im Sinne des KWG

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Berlin (ADN) Am 25.09.2018 entschied das Berliner Kammergericht (AZ 161 Ss 28/18), dass der Handel mit #Bitcon  nicht strafbar ist, da #Bitcoin kein Finanzinstrument im Sinne des #KWG seien.

Die einzige Zeitung die das groß aufgearbeitet hatte war die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Der Artikel ist aber verschwunden und nicht mehr aufrufbar. Ein Abgeordneter der Grünen hatte aber gut aufgepasst und stellte im Bundestag eine Anfrage an die Bundesregierung. Diese hat mittlerweile geantwortet. Nachfolgend die Frage von Dr. Danyal Bayaz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) und die Antwort der Bundesregierung:

Abgeordneter Dr. Danyal Bayaz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):

Welche gesetzlichen bzw. regulatorischen Maßnahmen plant die Bundesregierung in Folge des Urteils des Kammergerichts Berlin zum Bitcoin Handel (AZ 161 Ss 28/18)

http://m.faz.net/aktuell/ finanzen/digital-bezahlen/bitcoin-handel-ist-nichtstrafbar-laut-urteil-des-kammergerichts-158350 29.html, und teilt die Bundesregierung die Auffassung des Gerichts, die BaFin habe ihren Aufgabenbereich überschritten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht vom 26. Oktober 2018:

Das strafrechtliche Urteil des KG Berlin ist für die Verwaltungspraxis der BaFin nicht bindend. Allerdings prüft die Bundesregierung derzeit, ob die Fortführung der BaFin-Verwaltungspraxis durch gesetzgeberische Maßnahmen flankiert werden sollte. Die Entscheidung der BaFin, Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5440 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kryptowährungen als Finanzinstrumente in Form von Rechnungseinheiten im Sinne des § 1 Absatz 11 Satz 1 Nummer 7 Alternative 2 KWG einzuordnen, fiel bereits 2011 – in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium. Damit wurde unter anderem den geldwäscherechtlichen Risiken von Kryptowährungen Rechnung getragen. Diese Risiken werden auch durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2018/843 zur Vierten EU Geldwäscherichtlinie adressiert, deren Umsetzung derzeit von der Bundesregierung vorbereitet wird.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr.101 v. 10.10.46) vom 09.11.2018

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Birgit
5 Jahre zuvor

Die BaFin Kotzt sich doch schon seit Jahren aus. Da kein Zugriff auf den Bitcoin möglich ist, können die nicht absahnen ! Genauso geht es den Fi.ämtern !

Es wird die Währung der Zukunft ohne BANKSTER !