Neuer Verfassungsschutz-Chef will mehr Überwachung in sozialen Medien

Er ist jetzt der Chef. Das machte #Thomas Haldenweg, der neue #Verfassungsschutz-Präsident, in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag klar. Er sprach viel über #Rechtsextremismus und forderte mehr Überwachungskapazitäten für soziale Medien. Er bezeichnete sie auch als „Brandbeschleuniger für physische Gewalt“.

Verfassungsschutz-Präsident Haldenwang bei seiner ersten öffentlichen Anhörung im Bundestag Screenshot: bundestag.de

Erst einen Tag ist der neue Verfassungsschutz-Chef im Amt, da muss er schon vor dem Bundestag auftreten: Thomas Haldenwang, Nachfolger von Hans-Georg Maaßen, nahm an der zweiten öffentlichen Anhörung der deutschen Geheimdienstpräsidenten vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr)teil. Und Haldenwang startet selbstbewusst ins Amt: „Jetzt bin ich der Präsident, jetzt setze ich die Akzente.“

Doch was sind diese Akzente? In seinem Eingangsstatement betonte Haldenwang in auffälligem Umfang rechtsextremistische Bedrohungen, während er islamistischen Bedrohungen nur einen Absatz widmete – auch wenn er sie immer noch als größte Gefahr für die #Sicherheit bezeichnete. Mehr als jeder zweite der 24.000 vom Verfassungsschutz vermuteten Rechtsextremisten sei gewaltbereit, so Haldenwang. Er nannte zahlreiche Beispiele: Oldschool Society, Gruppe Freital, Freie Kameradschaft Dresden. Und schob hinterher: Noch in diesem Jahr wolle der Bundesverfassungsschutz zusammen mit den Landesämtern entscheiden, wie man mit der #AfD umgehen wolle.

Das Thema Hack-Back ist „nachrangig“

Auch zum Thema Hack-Back äußerte sich Haldenwang wesentlich zurückhaltender als sein Vorgänger Maaßen: Das Thema sei für ihn „nachrangig“, sagte er. Hack-Backs gingen derzeit über die Zuständigkeit des BfV hinaus. Zunächst müsse die Bundesregierung eine Position finden. Maaßen forderte in der letzten öffentlichen PKGr-Anhörung noch explizit eine Kompetenzerweiterung, um beispielsweise auf ausländische Server zugreifen und dort Daten löschen zu können.

Derzeit diskutiert die Bundesregierung das Thema intensiv und setzt sich mit möglichen Gesetzesänderungen auseinander. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages geht davon aus, dass Hack-Backs im Ausland nur mit einer Grundgesetz-Änderung verfassungsgemäß sein können.

#Soziale Medien sind „Aufputschmittel als auch Tatort“

Ein akuteres Anliegen als Hack-Backs sind für Haldenwang offenbar die Analyse sozialer Netzwerke. Am Fall der Ausschreitungen in #Chemnitz habe man gesehen, dass Aufrufe zu Demonstrationen und Aktionen innerhalb von kurzer Zeit Menschenmengen mobilisieren können. Geschehe die Kommunikation in offenen Gruppen, könne der Verfassungsschutz das „mitplotten“. Aber beispielsweise Hooligans hätten in geschlossenen Gruppen kommuniziert und trotzdem Tausende Personen auf die Straße bringen können. Soziale Medien seien „Aufputschmittel“ und „Tatort“ zugleich und könnten „Brandbeschleuniger für physische Gewalt“ sein.

Wie genau ein Social-Media-Monitoring aus nicht-öffentlichen Quellen aussehen könnte, führte der Verfassungsschutz-Chef nicht aus. Schon 2014 begann der Verfassungsschutz seine Überwachungskapazitäten in sozialen Medien auszubauen – mit der „Erweiterten Fachunterstützung Internet“. Damals sahen die Pläne vor, Einzelpersonen und ihre Beziehungsnetzwerke analysieren zu können und das BfV bestritt, dadurch eine Massendatenauswertung durchzuführen. Bei der Beobachtung ganzer Zusammenhänge und Tendenzen dürfte die Behauptung, gezielte Einzelpersonen zu überwachen, nicht mehr zu vermitteln sein.

Wenig Neues bei BND und MAD

In einer dreistündigen Fragerunde konnten die Mitglieder des Parlamentarisches Kontrollgremiums (PKGr) neben Haldenwang auch BND-Präsidenten Bruno Kahl und Christof Gramm befragen, der den Militärischen Abschirmdienst leitet. Kahl berichtete über die Auswirkungen des reformierten BND-Gesetzes auf die Arbeit des Auslandsgeheimdienstes und schwärmte von den positiven Auswirkungen: „Wir haben unsere Lektion gelernt.“ Es etabliere sich eine neue Fehlerkultur im BND und er fühle einen „neuen Geist“: „Weg vom ’need to know‘, hin zum ‚Need to share‘.“ Auch der Umzug nach Berlin und die Zentralisierung großer Teile der Behörde und „eine Art Spirit von Berlin“ würden dazu beitragen.

Die öffentliche Befragung der Geheimdienst-Chefs findet erst zum zweiten Mal statt. Sie wurde mit der PKGr-Gesetzreform 2016 eingeführt und soll jedes Jahr stattfinden. Denn eigentlich tagt das PKGr ausschließlich geheim – oder wie der Ausschussvorsitzende Schuster zu Beginn der Sitzung sagte: „Wir sitzen sonst im Kellergeschoss des Reichstags hinter Stahltüren.“ Geheimnisse darf in der öffentlichen Anhörung niemand erwarten. Als geheim deklarierte Informationen bleiben geheim, der Erkenntnisgewinn ist begrenzt. Vielmehr ist es eine Gelegenheit für die Geheimdienste, sich zu präsentieren und Wünsche zu äußern. Oder wie der Ausschussvorsitzende Schuster es nannte: Sie zu „entmystifizieren“.

Quelle: netzpolitik.org vom 16.11.2018

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Birgit
5 Jahre zuvor

Welche Verfassung schützt er ???????????????????????

Das GG ist keine Verfassung, es ist ein Provisorium !

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Gut und schön dass er verschärfen will! Nur so kocht es gegen DIE weiter!
Das System schafft sich selbst ab! Es treibt das Volk zum putschen!

Annette
Annette
5 Jahre zuvor

Voll erwischt beim Dünnpfiff absondern.

Gibt es eigentlich nur noch Fachleute ohne historisches Basiswissen?
Wer vom nicht vorhandenem Staatsaufbau nichts versteht, wird wohl seine Gründe haben.

Für mich sind alle Politiker, die das Deutsche Staatsreich leugnen, VOLKLSVERRÄTER
Der mitlesende staaten- und verfassungslose Verfassungs- und Landschutz ist entsetzt…