Deutschland im Jahre 10 ae. p. (aerae pactam – Zeit des Paktes)

 
QUO USQUE TANDEM
Symbolfoto: Durch Denis Simonov/Shutterstock
(Symbolfoto: Durch Denis Simonov/Shutterstock)
 

Wir befinden uns in einem bundesdeutschen Gerichtssaal; der Richter setzt eben zur Urteilsverkündung in dem Strafprozess gegen Mohammed al-.Saif an, dem vorgeworfen wird, einige Monate zuvor den Bio-Deutschen Rainer Schlafwandler mittels 25 Messerstichen ins Jenseits befördert zu haben.

Richter: Ich komme nun zur Urteilsverkündung in der Strafsache Staat gegen Mohammed al-Saif, dem vorsätzlicher Mord, begangen an Rainer Schlafwandler mithilfe eines spitzen Objektes vorgeworfen wird.

Der geographische Herkunftsort des Angeklagten muss aus Gründen der politischen Korrektheit hier verschwiegen werden. Er ist von dort aufgebrochen, nachdem Unbekannte die Luft aus den Reifen seines Motorrades herausgelassen hatten und hat in der #BRD um politisches #Asyl nachgesucht, das ihm inzwischen gewährt worden ist.

Er steht vor diesem Gericht, weil er am 10.12. vergangenen Jahres dem Bundesbürger Rainer Schlafwandler insgesamt 25 Messerstiche appliziert hat, was zu dessen Tod auf dem Weg zur Intensivstation führte.

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil:

Der Angeklagte ist freizusprechen.

Dieses Urteil wird wie folgt begründet:

Dem Angeklagten ist durch die Pflicht-Vorgaben seiner Religion das Töten von Ungläubigen – sprich Nicht-Muslimen – vorgeschrieben. Ich zitiere hierzu zwei einschlägige Passagen aus der für den Angeklagten maßgeblichen Glaubens-Schrift:

Haut ihnen [den Ungläubigen] mit dem Schwert auf den Nacken und schlagt zu auf jeden Finger vom ihnen.“

Der Lohn derer, die gegen Gott und seinen Gesandten Krieg führen und überall im Lande eifrig auf Unheil bedacht sind [wiederum die Ungläubigen], soll darin bestehen, dass sie umgebracht oder gekreuzigt werden, oder dass ihnen wechselweise rechts und links Hand und Fuß abgehauen wird ….“

Der Angeklagte hat somit lediglich der ihm seitens seiner Religion auferlegten Pflicht genügt. Sein Vorgehen ist somit durch das Prinzip der Religionsfreiheit gedeckt und entschuldigt, welches in unserem Lande den Vorrang vor allem anderen genießt.

Hervorzuheben ist, dass der Angeklagte bei der Erfüllung seiner Pflicht mit relativer Rücksichtnahme vorgegangen ist, da er – anstelle der äußerst schmerzhaften Methoden von Kreuzigung bzw. Glieder-Abhacken – die relativ schnelle Intervention durch das Messer gewählt hat.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Dass Gericht ordnet ferner an, dass dem Angeklagten, als Entschädigung für die ihn entstandenen Unannehmlichkeiten, aus dem Nachlass des Verstorbenen Euro 10.000 auszuzahlen sind. Sollte kein Nachlass, oder kein solcher in ausreichender Höhe, vorhanden sein, ist diese Summe aus dem Vermögen der nächsten Familienangehörigen – wo nötig mittels Pfändung und Einzug – zu komplettieren.

Die Verhandlung ist geschlossen.

Vorhang fällt (simultan dazu auch auf #Deutschland als Wohnstatt der abendländischen Zivilisation)

Quelle: journalistenwatch.com vom 18.11.2018

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Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor

Welch ein gerechtes Urteil ! Bravo !
[ Möge der Islam in Schweinescheiße ersticken ] AMEN !