Auch Slowakei lehnt UN-Migrationspakt ab

Migranten aus Afghanistan in EU (Symbolbild)

© AP Photo / Thanassis Stavrakis

Mehrere ost- und südosteuropäische Staaten haben den UN-Migrationspakt abgelehnt. Laut der Nachrichtenagentur Reuters hat nun auch die Slowakei ihre Ablehnung gegenüber dem Pakt erklärt.

Der Meldung zufolge hat neben anderen ost- und südosteuropäischen Staaten nun auch die Slowakei den UN-Migrationspakt abgelehnt.

Dies habe der Ministerpräsident des Landes, Peter Pellegrini, am Sonntag erklärt.

Zuvor hatten sich bereits die EU-Mitglieder Polen, Ungarn, Tschechien und Österreich von dem in der UN ausgehandelten Pakt für Migration distanziert.Der Pakt soll weltweit Standards im Umgang mit Arbeitsmigranten festschreiben.

Eigentlich hatten dem Pakt im Juli alle 193 UN-Mitglieder außer den USA zugestimmt.

Nun rücken allerdings einige migrationskritische Regierungen wieder davon ab. Laut Reuters könnte Pellegrinis Äußerung zu einer Regierungskrise führen. So hatte bereits der Außenminister des Landes, Miroslav Lajcak, mit Rücktritt gedroht, falls sich sein Land vom UN-Migrationspakt zurückziehen sollte.

In Deutschland wollen Union und SPD gemeinsam eine Resolution vorlegen, die Ängste entkräften soll, dass EU-Staaten die Aufnahme von mehr Arbeitsmigranten aufgezwungen sein könnte.

Die Bundesregierung hatte dies stets dementiert und darauf hingewiesen, dass der UN-Pakt rechtlich nicht bindend sei.

Quelle: Sputnik vom 25.11.2018

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Im Netz gefunden Auszug

Merkels illegale Grenzöffnung 2015 (Verstoß gegen Dublin-Abkommen) soll durch den „Pakt der Wölfe“, wie er in israelischen Regierungskreisen genannt wird, nun im Nachhinein einen legalen und hoch „offiziellen“ Tarnanstrich verpasst bekommen. Dies erklärt auch das leiden-schaftliche Engagement des BRD-Besatzungsregimes, das in dieser Angelegenheit schon mit religiösem Eifer vorgeht, um das deutsche Volk schnellstmöglich abzuschaffen.
Verstoß gegen Beschluss der UN-Menschenrechtskommission und gegen Völkerstrafgesetzbuch
Eine weitere skurrile und schizophrene Besonderheit beim UN-Migrationspakt ist, dass die darin enthaltenen Bestimmungen eklatant gegen einen Beschluss der UN-Menschenrechtskommission (seit 2006 in UN-Menschenrechtsrat umbenannt) vom 17. April 1998 verstoßen. Auf der Seite des Landtags von Nordrhein-Westphalen wird man fündig. In Artikeln sechs und sieben des Beschlusses der Menschenrechtskommission findet man folgende Bestimmungen:
„Artikel 6
Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale, ethnische sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung, und/oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.
Artikel 7
Bevölkerungstransfers oder -austausche können nicht durch internationale Vereinbarungen legalisiert werden, wenn sie grundlegende Bestimmungen der Menschenrechte oder zwingende Normen des Völkerrechts verletzen.“
Aha, das ist doch interessant, oder? Im Jahr 2000 diskutierte die UN bereits eine sogenannte „Austauschmigration“ („replacement migration“) für Europa und die Politiker in Brüssel sprachen in einem Dossier aus dem Jahre 2016 von einem „EU-Neuansiedlungsrahmen“. Das kann übrigens jeder auf den offiziellen Webseiten der UN und der Europäischen Kommission nachlesen, hier und hier. Wie können diese Dokumente sowie der Migrationspakt in Einklang mit den zuvor zitierten Artikeln sechs und sieben stehen?
Mehr noch: diese offiziellen Dokumente und dieser unsägliche Pakt verstoßen sogar gegen §6 des Völkerstrafgesetzbuchs. Dort heißt es:
„(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.“
Autor Frank-Ronald Gabler hat diesbezüglich einen offenen Brief an den Bundestag geschickt, um daran zu erinnern, welches Verbrechen hier am deutschen Volke und seiner Kultur verübt wird.

Im Netz gefunden Auszug Ende
2000 Jahre Krieg gegen das Reich!
Werdet wach!

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Am Ende werden wieder bloss die dummen Deutschen den Pakt unterschreiben.