Iraker (17) soll Anschlag in Deutschland geplant haben – GENERALSTAATSANWALTSCHAFT ERHEBT ANKLAGE

 

Er schabte Schwarzpulver aus Chinaböllern

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage erhoben
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage erhobenFoto: Sven Moschitz

#Frankfurt – Er soll einen #Selbstmordanschlag in #Deutschland geplant haben. Als weiteres Ziel sei offenbar auch #England im Visier des Tatverdächtigen gewesen – der ist erst 17 Jahre alt!

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat gegen den jungen Iraker Deday A. Anklage wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, des Werbens um Mitglieder für eine ausländische terroristische Vereinigung und der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erhoben.

Dem jungen Mann aus dem Werra-Meißner-Kreis wird vorgeworfen, sich etwa 75 Gramm Schwarzpulver verschafft zu haben, um einen Selbstmordanschlag in Deutschland oder in Großbritannien zu verüben. Ein konkretes Anschlagsziel stand noch nicht fest.
Deday A. soll versucht haben, Schwarzpulver aus Chinaböllern zu extrahieren. Den Sprengstoff soll er in großen Mengen in der Wohnung seiner Eltern aufbewahrt haben.

Komplizen angeworben

 

Zudem soll er Dritte über soziale Netzwerke aufgefordert haben, sich zum ISIS zu bekennen und Videos mit Bauanleitungen für Waffen verschickt habe

Deday A. sitzt seit dem 13. Februar in Untersuchungshaft. Er lebt seit 2015 in Deutschland und ist Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis als sogenannter „subsidiär Schutzberechtigter“.

Wann der Prozess gegen ihn beginnen soll, steht noch nicht fest.

Subsidär schutzberechtigt

Wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht, greift der subsidäre Schutz.

Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. (Quelle: BAMF)

Quelle: Bild-online vom 04.12.2018

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Mit 17 Jahren darf der noch keine Waffen haben oder mit Sprengstoff hantieren. Was ist denn das für ein Quatsch. Der hatte bestimmt ein Luftgewehr und wollte damit einen Staatsstreich machen. Wir sind Schuld dass DIE auf diese Gedanken kommen! Wir; mit zwei Frauen an der Führungsspitze im Land des gelebten Islam und als Minderheit geduldet! Wo gibt es das im Islam? Wir verärgern DIE und tun so als wüssten wir nicht warum. Das macht zornig, sehr zornig. Da greift der Gläubige schon mal zur Luftbüchse. Schließlich erwarten Ihm im Paradies 74 Jungfrauen um Ihm zu verwöhnen. Auf alles was der Gläubige auf der Erde verzichten muss und bestraft wird bekommt Er im Paradies umsonst! Ist das nicht ein herrlicher Wahnsinn??? Das ist Wahnsinn!

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

So jung und schon ein Verbrecher. Ab in den Irak. Dort kann er seine „Künste“ anwenden aber nicht in Europa. Warum machen wir so viel Aufhebens um den Dreckskerl.

Annette
Annette
5 Jahre zuvor

Volltrottelig… Seine Kumpels haben das Internet.
Ich habe das BKA mehrmals auf verschiedene Seiten hingewiesen. Die sind alle noch zugänglich und da ist „Schwattpulva“ noch harmlos.