Geldstrafe für Reichsbürger wegen Millionen-Forderung an Richter

  • Der Angeklagte muss knapp 1.200 Euro zahlen. © Frank Vacik

    Der Angeklagte muss knapp 1.200 Euro zahlen. © Frank Vacik

Zuletzt aktualisiert: 
Autor: Redaktion
 

Ein Reichsbürger ist am Montag vorm Amtsgericht in #Zwickau zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann muss knapp 1.200 Euro zahlen.

Er hatte nach Überzeugung des Richters versucht, von einem Zwickauer Richter 20 Mio. US- Dollar einzutreiben. Zuvor wurde die Fantasieforderung online in einem US-Schuldnerregister eingetragen und an eine #Inkasso-Firma auf #Malta abgetreten. Das Motiv für die Tat: Der Mann bekam seinen „Personalausweis des Deutschen Reiches“ vom Amtsrichter nicht zurück.

Zu Beginn der Verhandlung hatte der Richter dem Angeklagten 200 Euro Ordnungsgeld aufgebrummt, weil er nicht auf der Anklagebank platznahm, sondern im Zuschauerbereich. #Reichsbürger lehnen die #BRD und ihre Instanzen ab.

Quelle: Radio Zwickau vom 03.12.2018

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Birgit
5 Jahre zuvor

Die Beschimpfung Reichsbürger wird demnächst für die Akteure Konsequenzen einleiten.

Birgit
5 Jahre zuvor
Reply to  Birgit

Und einen „Personalausweis des Deutschen Reiches“ hat der Mensch nie besessen. Sogar zu dämlich, um Begrifflichkeiten auseinander zu halten.

Das Deutsche Reich hat Personenausweise ausgegeben.
Zum Personal wurden wir erst durch die Gleichschaltungsgesetze des Schnauzbärtigen und damit die juristische Sache PERSONAL
Ganz zur Freude der nun agierenden NEUNAZIS !

Annette
Annette
5 Jahre zuvor

Der erste Satz für das Personal von der Dienststelle:
ICH UNTERWERFE MICH NICHT DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT

Birgit
5 Jahre zuvor
Reply to  Annette

Wenn eine juristische Person geladen ist, so hat sie keine Einlassung zu machen, denn sie ist eine tote Sache. Der einzig Begünstigte dieser Obligation ist der Mensch. Der Mensch unterhält sich nur von Mensch zu Mensch.

Sind in diesen besetzten Gebäuden Menschen vorhanden, bzw. gehen einer ordentlichen Arbeit nach ?
Mit wem soll sich ein Mensch also unterhalten ?

Ich sah nur verängstigtes Personal und REPTOS !

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor
Reply to  Annette

Die freiwillige….. gibt es nur im Erbgericht/Erbschaftsfall!
Wir sind auf die falschen Gleiße gesetzt worden!

Ulrich
Ulrich
4 Jahre zuvor

Er wäre dumm, wenn er zahlen würde. Dieser Richter ohne „Amtsausweis“, wahrscheinlich nur mit Dienstausweis, kann einen „Deutschen Freibürger“ zu gar nichts nämlich verurteilen. Oder hat er vielleicht eine Vollmachtserklärung vom „Kontrolrat“ in Berlin? Denn einen „Staat“ BRiD gibt es nicht!!! Das ist nämlich nur eine Firma!! Bitte schön, Herr „Richter“, aber das wußten Sie doch schon bevor, Sie ein „Urteil“ verkündeten? Was das bedeutet für Sie, das wissen Sie aber bestimmt???

Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

Die halten die Leute eben für dumm. Meistens klappt es ja mit der Verarschung.

Hendrik Kurze
Hendrik Kurze
4 Jahre zuvor

Ich Schließe mich dem Kommentar von Ullrich an.