Sachleistungen für Flüchtlinge

Bildergebnis für Flüchtlingspolitik

#Salzwedel. Eine Presseerklärung der Initiative „Nichts ist unmöglich“ bezeichnet die politisch Verantwortlichen im #Altmarkkreis als „niederträchtig und unanständig handelnd“, weil diese dafür sorgen würden, dass „einige Dutzend“ Flüchtlinge die Sozialhilfe nicht als Bargeld ausgezahlt bekommen.

Zugleich nennt Absender Thomas Heimannsberg den Landrat, einen Dezernenten und eine Amtsleiterin, die dafür verantwortlich sein sollen.

Allerdings handelt es sich nicht um „einige Dutzend“, sondern um präzise 92 #Asylbewerber, die Bezugsscheine statt Bargeld bekommen, weiß Dezernent Hans Thiele, in dessen Fachbereich dies fällt. Insgesamt leben derzeit 1866 Personen im Kreis, die im Besitz eines Aufenthaltstitels, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind. 475 davon sind laufende Asylverfahren. 559 Asylanträge hat der Altmarkkreis bewilligt. 272 Personen wurden seit 2002 abgeschoben, 2017 waren es 26 Männer und Frauen.

Als Wertgutscheininhaber nennt Heimannsberg Menschen, deren Asylantrag endgültig abgelehnt worden ist und die das Land entweder in einen anderen Staat der Europäischen Union oder in ihr Herkunftsland verlassen sollen. Ihre Sozialhilfe werde auf 165 Euro im Monat gekürzt. Den größten Teil bekämen sie wochenweise in Wertgutscheinen, mit denen sie in Supermärkten einkaufen können. „Bus- und Bahnfahren geht damit nicht. Das Handy kann nicht aufgeladen und die Rechtsanwältin nicht bezahlt werden. Rauchen ist praktisch verboten“, prangert die Initiative an.

„Derzeit bekommen die bereits erwähnten 92 Personen gekürzte Leistungen“, sagt Hans Thiele und erläutert die Bedingungen, bei denen sogenannte gekürzte Leistungen angewendet werden. Das sind die fehlende Mitwirkung der Betroffenen beim Beschaffen der für die Ausreise erforderlichen Dokumente, soweit die geforderte Mitwirkung zumutbar und rechtlich zulässig ist. Auch bei einem selbst herbeigeführten Verlust der Staatsangehörigkeit und Unterlassung der Wiedergewinnung werden die Leistungen gekürzt. Das gilt ebenso, wenn die für die Ausreise erforderlichen Dokumente vernichtet werden, die Identität und Nationalität verschleiert werden, Widerstand gegen die Abschiebung geleistet wird, vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Reiseunfähigkeit herbeigeführt wird beziehungsweise, wenn der Asylbewerber nicht an Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen teilnimmt.

„Der Leistungsumfang beinhaltet dann nur noch Bedarf für Ernährung und Unterkunft, einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege. Im begründeten Einzelfall können abweichende Festlegungen getroffen werden“, kommentiert Hans Thiele das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere. Und ergänzt: „Die Anspruchseinschränkungen gelten bei Familien nicht für die Kinder, da diese das Verhalten der Eltern nicht zu verantworten haben. Sie erhalten die vollen Leistungen – allerdings auch größtenteils in Form von Wertgutscheinen.“

Wertgutscheine und wenig Bares

Der Gesetzgeber sieht Sachleistungen für jene vor, die nicht an ihrem Asylverfahren mitarbeiten. Der Altmarkkreis hat sich dabei für die Ausgabe von Wertgutscheinen entschieden, die in einer Vielzahl von Geschäften eingelöst werden können. Trotzdem wird auch ein kleiner Betrag als Bargeld ausgezahlt – bei Einzelpersonen unter 20 Euro, bei Familien mit Kindern höchstens 50 Euro im Monat. Das sieht für eine Einzelperson folgendermaßen aus: 165,84 Euro für Wohnung und Instandhaltung plus Wertgutscheine zweimal im Monat 75 Euro plus 15,84 Euro Bargeld im Monat. „Kosten für einen Rechtsanwalt sind in keinen Sozialleistungen enthalten, da diese nicht zum notwendigen Lebensunterhalt gehören“, schließt Hans Thiele dieses Kapitel ab.

Die Initiative „Nichts ist unmöglich“ bedauert zudem, dass die Betroffenen – also jene Flüchtlinge, die nicht an ihrem Asylverfahren mitwirken bzw. mitwirken wollen – keine Arbeitserlaubnis bekommen. Deshalb müssten diese schwarzarbeiten und würden von den heimischen Unternehmen wie Baugewerbe, Gastronomie, Landwirtschaft und Privatpersonen ausgebeutet – sprich „gerne weit unter den üblichen Löhnen beschäftigt“.

„Wer ausreisepflichtig ist oder seiner Mitwirkungspflicht zur Feststellung der Identität nicht nachkommt, bekommt keine Arbeitserlaubnis“, erläutert Dezernent Thiele. Auf gut Deutsch: Wer sich an die Gesetze hält, kann auch arbeiten. Wie jene Asylbewerber, die einen Aufenthaltstitel mit der Nebenbestimmung „Beschäftigung gestattet“ bzw. „Erwerbstätigkeit gestattet“, können ohne Zustimmung der Arbeitsagentur oder der Ausländerbehörde einer geregelten Arbeit nachgehen.

Was machen die renitenten Flüchtlinge. Sie gehen mit den Lebensmittelgutscheinen in den Supermarkt, kaufen Mineralwasser kippen es aus (siehe Video), um dann das Pfand in Bares umzumünzen. Es ist unverständlich warum man die überhaupt noch unterstützt.

https://twitter.com/i/status/1070992279022813184

Quelle: Altmarkzeitung vom 07.12.2018 und Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 11.12.2018


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Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Diese Initiative sofort schliessen. Was sitzen dort für Vollpfosten?
Kein Geld mehr an Invasoren auszahlen. Am besten das ganze Gesindel aus dem Land jagen.

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
5 Jahre zuvor

https://www.journalistenwatch.com/2018/12/09/deutschland-ist-besiegt-und-zahlt-fuer-alles-asylanten-lachen-uns-aus/ Kopiert euch den Link und liest es nach, die haben jetzt sogar einen Flyer über die Ihnen zustehenden Leistungen herausgebracht. Passanten überfallen u.s.w. Oder seht Ihr das anders?