Wie viele der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Hauptasylherkunftsländern bezogen Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)?
Bundesregierung antwortet:
Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld II beziehen und zugleich über zu berücksichtigendes Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit oder selbständiger Tätigkeit verfügen. Im März 2018 gab es 662 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer Staatsangehörigkeit eines der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) . Darunter waren 96 000 erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte, von denen 45 000 Personen ein Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hatten.
Quelle: Bundestags-Drucksache 19/6369 vom 10.12.2018
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Die sollten mal kontrollieren, wie viele Milliarden davon über Western Union u.s.w.
in Ihre Heimatländer überwiesen werden. Deutschland wird schlicht und einfach ausgeraubt. Sozialbetrug ohne Ende. Oder seht Ihr das anders?
Alles nur Parasiten die uns ausrauben bis wir bankrott sind. Wer soll die Gelder verdienen die dieses Gesindel ins Heimatland schickt ?
Warum sollen die Deutschen nur noch für Asylanten aus aller Welt Steuern abdrücken?
Wir sind nicht das Sozialamt. Jagt alle wieder heim das sind nur Wirtschaftsflüchtlinge.
[…] AfD-Anfrage – Im März 2018 gab es 662 000 Hartz IV-Empfänger aus acht Nicht-EU-Ländern […]